Wie oft hat er vorgegeben, die „unabhängige Justiz“ verteidigen zu müssen, wo sie gar nicht unabhängig war – nämlich bei der ÖVP-Kritik an der WKStA, also einer Behörde, die nicht zur unabhängigen Justiz gehört, sondern weisungsgebunden ist. Und zwar untersteht sie der grünen Justizministerin, einer angeblichen Spitzenjuristin, die ebenfalls immer diese Fehlinformation verbreitet. Mutmaßlich nicht ohne politischen Hintergedanken (es gilt die Unschuldsvermutung).

Jetzt aber müsste der HBP wirklich aufstehen und die unabhängige Justiz vor dem strafenden Arm der Frau Zadic bewahren: Sie hat nämlich Gabriele Aicher, die Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung, zum (Straf-)Rapport „geladen“. Dabei ist diese Rechtsschutzbeauftragte laut Gesetz an keinerlei Weisung gebunden und Teil genau jener unabhängigen Justiz, die immer dann für sakrosankt erklärt wird, wenn es den Kurz-Jägern gefällt.

Wo ist der Aufschrei aller männlich/weiblich/*en Schutzmantelmadonnen der „unabhängigen Justiz“?

Zorn richtet sich gegen Rechtsschutzbeauftrage

Im Gegenteil: Ihr Zorn richtet sich vielmehr gegen die unabhängige Rechtsschutzbeauftragte, weil es diese „gewagt“ hat, Fehler der WKStA öffentlich zu machen. Weil sie also ihrem Auftrag nachgekommen ist, das Recht Beschuldigter gegen die ermittelnde Behörde zu schützen. Und ausgerechnet dem deutschen Nachrichtenmagazin „Spiegel“ wurde gesteckt, dass sie sich dabei hat rechtsanwaltlich beraten lassen. Was übrigens – genauso wie Kritik an absolut jeder staatlichen Einrichtung – ebenfalls das demokratische Recht jedes Österreichers, also auch ihres, ist. Aber Zadic behauptet schon wieder, aus diesem Grund die „unabhängige Justiz“ schützen zu müssen – und meint fälschlicherweise ihre Freunde in der WKStA. Sie stellt damit Aicher, also die wirklich „unabhängige Justiz“, vor ein Femegericht, weil sie der nicht-unabhängigen Justiz (WKStA) das Überschreiten von roten Linien vorgeworfen hat. Das passt eben nicht in den großen Plan, den Koalitionspartner zu vernichten…

Besonders hellhörig sollte jeder sein, dem Rechtsstaat und Demokratie noch etwas wert sind, wenn man Aichers Begründung für den gesuchten Anwalts-Rat liest: Sie habe befürchtet, dass mögliche Äußerungen gegen die WKStA mit Anzeigen und unrichtiger medialer Berichterstattung einhergehen könnten.

So weit ist es in Österreich: Gabriele Aicher brauchte Zivilcourage und anwaltliche Beratung, um ihr Amt ausüben zu können – nämlich Beschuldigte davor zu schützen, dass Behördenwillkür waltet.

Adieu, Rechtsstaat.

Die Befürchtung kam nicht von ungefähr: Alle, die bisher die WKStA kritisiert haben, mussten dafür bezahlen. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Fuchs, der Ministerialrat Pilnacek. Die entlarvende WKStA-Klage gegen eine kritische Journalistin konnte gerade noch verhindert werden. Daran wäre wohl das fehlende Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis dieser Behörde zu deutlich geworden.

Und die Justizministerin erklärt für unabhängig, wen sie will. Die fachliche Kritik an der Behörde hat sie nicht einmal einen müden Kommentar gekostet, für die sachliche und gesetzlich dazu verpflichtete Kritikerin gibt es hingegen ein Strafkommando. So ist es im Ostblock zugegangen, jetzt ist das Usus in Russland, China und Nord-Korea: Kritiker an der Allmacht werden vernichtet. Und diese Allmacht halten derzeit Alma Zadic und ihre wild gewordene WKStA in Händen.

Wo steht das in unserer „eleganten“ Verfassung, Herr van der Bellen? Wann schützen Sie die wirklich unabhängige Justiz vor dieser Justizministerin?