Ein 33-jähriger Salzburger ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg mit schweren Vorwürfen konfrontiert worden. Er soll am 27. März 2021 in Hallein unter Alkohol- und Drogeneinfluss einen Asylwerber aus Syrien als Sozialschmarotzer bezeichnet, ihn mit dem Umbringen bedroht und versucht haben, ihn mit einem Messer zu töten. Zu der angekündigten Messerattacke kam es nicht. Die Polizei griff ein und nahm den Mann fest. Er bestritt einen Mordversuch.

Halleiner war mehrfach vorbestraft

Zunächst soll der mehrfach vorbestrafte, zum Tatzeitpunkt arbeitslose Angeklagte den Syrer am Schöndorferplatz mitten in der Halleiner Altstadt zur Mittagszeit angepöbelt haben. Er schmiss ihm eine Semmel und eine Bierdose nach und soll sich laut Zeugen beschwert haben, “Ausländer” würden in Österreich “alles bekommen”, er aber nichts. Beamte der nahe gelegenen Dienststelle der Stadtpolizei konnten die Lage vorerst beruhigen. Sie schickten den Halleiner nach Hause.

Doch wenig später beobachtete ein Polizist über die Außenkamera der Dienststelle, wie der mittlerweile 33-Jährige beim Eingang der Dienststelle mit einem Messer in die Fassade einstach. “Wir sind raus, haben die Glock gezogen und sind in Schießhaltung gegangen”, schilderte er. Ein Kollege sah die Spitze eines Messers aus der Jackentasche des rabiaten Mannes herausragen.

Täter spricht von "Affekt-Handlung" und Erinnerungslücken

Der Halleiner wurde festgenommen. Ein damals einschreitender Polizist schilderte, dass der Mann wiederholt geschrien habe, er werde “Ausländer” abstechen und dem Syrer die Gurgel durchschneiden, die Polizisten könnten ihn nicht davon abhalten. Der Syrer stand nach Angaben des Zeugen zum Zeitpunkt der Festnahme rund 30 Meter vom Halleiner entfernt. Laut Staatsanwalt wollte der Beschuldigte dem Asylwerber vor dessen Wohnobjekt mit dem 30 Zentimeter langen Fleischmesser mit 17 Zentimeter langer Klinge auflauern und die angekündigte Tat umsetzen. “Ich hatte Angst”, sagte der Flüchtling heute.

Vor Polizisten soll der Angeklagte damals auch erklärt haben, er habe schon seit fünf Tagen überlegt, den Syrer abzustechen. Doch der Beschuldigte sprach von einer “Affekt-Handlung”. Er sei stark betrunken gewesen und wisse deshalb nur wenig von der Tat. “Ich habe Gedächtnislücken. Ich wollte ihn nicht umbringen, nur in Angst versetzen. Es gab kein Motiv, es gab keinen Streit. Es tut mir leid”, sagte er zur vorsitzenden Richterin des Geschworenengerichts. Er habe dem Syrer sogar einmal bei einem Kebab-Stand einen Kaffee bezahlt.

2,02 Promille, Kokain & Cannabis: Wat der Täter zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig?

Zum Tatzeitpunkt hatte der Halleiner 2,02 Promille Alkohol im Blut. Zudem wurde der Konsum von Cannabis und Kokain nachgewiesen. “Er war nicht zurechnungsunfähig”, zitierte Psychiaterin Gabriele Wörgötter aus ihrem Gerichtsgutachten. Sie stellte aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung fest. Eine Psychotherapie “wäre unbedingt erforderlich”. Die Gefährlichkeitsprognose sei eher ungünstig, eine Voraussetzung für eine Einweisung in eine Anstalt liege aber nicht vor. Der Mann sei damals “missgestimmt” gewesen, weil er zwei Tage zuvor von seinem Arbeitgeber gekündigt worden sei. Die Erinnerungslücken bezeichnete die Sachverständige als Schutzbehauptung.

Ein paar Wochen nach dem Vorfall am Schöndorferplatz soll der Beschuldigte nach Verhängung der U-Haft einem Mithäftling in der Justizanstalt Salzburg mit einem Sessel Gewalt angedroht haben. Der Staatsanwalt lastete ihm deshalb versuchte schwere Körperverletzung an. Die Verteidigerin sagte, der Beschuldigte sei zum Vorwurf des versuchten Mordes nicht geständig, er habe den Syrer weder verletzen noch töten wollen. Eine gefährliche Drohung gestehe er ein, und zu dem Vorfall im Gefängnis sei er ebenfalls geständig.

Ein Urteil wird vermutlich noch heute gesprochen.