Es ist ein durchaus umfassendes Paket, auf das sich ÖVP und Grüne bei der Regierungsklausur in Mauerbach am Mittwoch verständigt haben. “Wir schaffen das schärfste Anti-Korruptionsgesetz der Welt”, unterstrich Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am Donnerstag bei der Präsentation. Regelungen wie den Mandatskauf gebe es sonst nirgendwo auf der Welt. Damit werde ein Klima geschaffen, das tatsächlich integeres Handeln und saubere Politik befördere. Weitere Schritte müssten folgen, etwa das Informationsfreiheitsgesetz und eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine Erhöhung des Rechtsschutzes bei der Sicherung von Handys.

Justizministerin Alma Zadic (l., Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (r., ÖVP) präsentieren die Reform des Korruptionsstrafrechts.APA/GEORG HOCHMUTH

Günstiger Listenplatz gegen finanzielle Zuwendung ist strafbar

In Sachen Mandatskauf stellt die Vorlage klar: Wenn man einen Kandidaten mittels einer Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz setzen lässt, macht man sich strafbar. Das gilt auch die Person selbst, wenn sie davon weiß und finanziell profitiert. Ausgenommen sind “normale” Parteispenden. In den Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die entsprechende Listenerstellung strafbar.

Die Strafbarkeit an sich beginnt, sobald das Mandat angetreten wird. Die Regelung gilt nicht nur für den Nationalrat oder EU-Wahlen sondern auch für die Landtage, nicht aber für Gemeinden. Justizministerin Alma Zadic meinte, es werde “endlich” strafbar, wenn Oligarchen mit dem Geldkoffer an Parteiverantwortliche einen Wunschkandidaten in den Nationalrat setzen wollten.

"Vorab-Korruption": Kandidaten nehmen Geld an und versprechen pflichtwidriges Amtsgeschäft

Einen diesbezüglichen Verdacht gab es in der jüngeren Vergangenheit – nämlich, dass ein Mandatar nach Spenden aus dem Ausland vorgereiht wurde und dann auch tatsächlich zu einem Sitz im Nationalrat kam. Nachgewiesen werden konnte das nicht, weshalb auch die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden.

Zadic und Edtstadler zeigten sich zufrieden mit dem Paket.APA/GEORG HOCHMUTH

Sofort strafbar werden Kandidaten, die einen Vorteil, also im Normalfall Geld, annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig strafbar, sobald er das Amt antritt, unabhängig davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird. Die Justizministerin sprach in dem Zusammenhang von “Vorab-Korruption”.

Diese Regelung umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie etwa Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte sowie Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen, beispielsweise Sektionschefs.

Strengere Regeln für Vereine

Edtstadler stellte gleichzeitig klar, dass Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe weiter möglich seien. Auch Kandidaten, die innovative Projekte ankündigten, hätten nichts zu befürchten.

Vereine werden hingegen ebenfalls strengeren Regeln unterzogen: Fälle, in denen das Wohlwollen von Politikern erkauft werden soll, aber das Geld nicht direkt an sie geht, sondern an einen gemeinnützigen Verein, waren bisher nur strafbar, wenn der Politiker selbst in diesem Verein tonangebend ist. Nunmehr wird dieser Passus auf nahe Angehörige ausgeweitet, so sie “bestimmenden Einfluss” ausüben. Damit wird Umgehungskonstruktionen, wo etwa dem Ehepartner des Amtsträgers (formal) im Verein eine führende Rolle spielt, der Kampf angesagt.

Höchststrafe von 15 Jahren Haft ab Bestechungssumme von 300.000 Euro

Weitere Punkte:

Verurteilungen wegen Korruption werden nun auch gröbere Auswirkungen auf die eigene Laufbahn haben. In Zukunft genügt schon eine rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von über sechs Monaten, um das Amt zu verlieren. Formal verliert man die Wählbarkeit.

Ein neuer Strafrahmen wird bei Korruptionsdelikten ab einer Bestechungssumme von 300.000 Euro eingeführt. Dabei geht es etwa um Bestechung und Bestechlichkeit. Bei letzteren beiden Delikten liegt die Höchststrafe dann bei 15 Jahren Haft.

Schließlich werden im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz die Höchstbeträge der Geldstrafe von 10.000 Euro auf 30.000 Euro verdreifacht. Damit werden auch die Regeln für Unternehmen verschärft.

Das Paket ist bereits in Gesetzesform fertig gestellt und geht heute für acht Wochen in Begutachtung.