Das Schweizer Fernsehen widmete Motola eine Reportage, überregionale Blätter berichteten über den heldenhaften “Sniper” aus Schaffhausen, der in Reihen der ukrainischen Armee gegen Putins Truppen kämpft. Was nicht erwähnt wurde: Der Ukraine-Held hat sich seit 2004 so ziemlich alles zu Schulden kommen lassen, was das Strafgesetzbuch der Eidgenossen hergibt. Vom kleinen Diebstahl über Drogendelikte bis hin zu Raub und schwerer Körperverletzung.

Insgesamt brummte ihm die heimische Justiz mehr als zehn Jahre Gefängnis auf. Dazu die in der Schweiz sogenannte “kleine Verwahrung”, eine Art Maßnahmenvollzug in der geschlossenen Psychiatrie. Den Wechsel in ein externes Wohnheim nutzte Motola zur Flucht, bis er wieder gefasst und eingesperrt wurde.

2017 wurde Avi Motola aus der Haft entlassen. Bevor er seine Heimat in Richtung Israel verließ, soll der Gewohnheitsverbrecher erneut rückfällig geworden sein. Seitdem ist der Söldner zur Fahndung ausgeschrieben, wird per Haftbefehl gesucht.

In der Ukraine kämpft er seit dem vergangenen Jahr: “Nicht um zu töten, sondern zum Leben zu retten”,  wie er im TV betonte. Sein Heimatland aber muss er jetzt vergessen. Das Dienen in einer fremden Armee ist auch in der Schweiz strafbar. Von den alten Geschichten einmal ganz abgesehen.

Der Söldner (2.v.r.) mit Kameraden in der Ukraine