Im vergangenen Dezember hat der “Best of Böse”-Jahresrückblick der Wochenzeitung “Falter” für Aufregung gesorgt. Eine mit “geilzeit” betitelte Fotomontage im Stil einer Krippenszene zeigte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz’ Lebensgefährtin Susanne Thier mit entblößter Brust. Mehrere Personen – auch aus der Politik – befürchteten einen Eingriff in deren Persönlichkeitsschutz und wandten sich an den privaten Verein Presserat. Dieser erklärte die Montage nun aus seiner Sicht als medienethisch zulässig.

Angriff auf “eine völlig unbeteiligte Privatperson”

Die sexistische Gestaltung des “Geilzeit”-Covers (!) im Wiener Wochenblatt “Falter” zwang auch die Frauen- und Integrationsministerin zu einer Reaktion. Susanne Raab (ÖVP) wörtlich: “Dieses Cover ist sexistisch und geschmacklos. Dass hier völlig unbeteiligte Privatpersonen in die Öffentlichkeit gezogen und dort bloßgestellt werden, überschreitet eine Grenze.”

"Herabwürdigende Darstellung"

Einen Tag später meldet sich nun auch die selbst erst Mutter gewordene, Justizministerin zu Wort. Für Zadic sei durch die “herabwürdigende Darstellung einer Privatperson” auch die Grenze der Satire überschritten. In einem weiteren Tweet präzisiert sie, dass damit aber weder eine rechtliche noch medienethische Einordnung gemeint sei. “Es ist mir als Frau und Mutter aber wichtig, meinen Unmut über die herabwürdigende Darstellung einer Frau und Mutter kundzutun”, so die grüne Ministerin.

Weitere Grüne rufen Presserat an

Neben Zadic riefen auch weitere grüne Politikerinnen den Presserat an. “Diese Abbildung ist in hohem Maße sexistisch, herabwürdigend, ja geradezu empörend”, reagierten die Grüne Frauensprecherin Meri Disoski und Mediensprecherin Eva Blimlinger in einem gemeinsamen offenen Brief an den Presserat, in dem sie die um die Einleitung eines Verfahrens gegen den “Falter” ersuchen.

“Die Zeichnung lässt die Frau eindeutig erkennen. Das Ganze ist in einem Setting beschrieben mit ‘Die liebe Familie’, in dem auch Politiker abgebildet sind und auf Susanne Thier blicken”, heißt es in dem Schreiben.

So erklärt der Presserat sein "Urteil"

Zu prüfen galt es laut Presserat, ob Thier auf diese Art und Weise in den politischen Diskurs miteinbezogen werden durfte. Die Darstellung mit entblößter Brust weise im Kontext mit der Überschrift “geilzeit” einen sexualisierten Gehalt auf, womit ein Eingriff in die Privatsphäre vorliegen könnte. Zwar übte Thier selbst keine politische Funktion aus, doch war sie während der politischen Tätigkeit von Kurz in den Medien präsent – etwa bei Wahlkampfveranstaltungen an seiner Seite oder nachdem ihre Schwangerschaft bekannt gegeben worden war. “Folglich nahm Thier am öffentlichen Leben teil, und die Beziehung mit Kurz wurde für die politische Erzählung des Politikers eingesetzt”, hielt der Senat 1 des Presserats fest und maß diesem Umstand entsprechendes Gewicht hinsichtlich seiner Entscheidung bei. Zudem sei für die Betrachterinnen und Betrachter erkennbar, dass es sich um eine Montage handle.

Der Presserat anerkannte den Umstand, dass der “Falter” mehrere die Montage scharf kritisierende Leserbriefe veröffentlichte. Allerdings hätten sowohl Chefredakteur Florian Klenk als auch Herausgeber Armin Thurnher auf die “umfangreiche, mit Argumenten untermauerte Kritik der Öffentlichkeit differenzierter reagieren” können, merkte das Selbstkontrollorgan kritisch an.

“Ob die Satire als gelungen einzustufen ist und ob es sinnvoll war, die Lebensgefährtin des eigentlichen politischen Akteurs in den Mittelpunkt der Bildkomposition zu rücken, sind Geschmacksfragen, für die die Senate des Presserats nicht zuständig sind”, wurde abschließend festgehalten. Fest stehe, dass nach Abwägung aller Aspekte der Beitrag medienethisch zulässig sei.