Es sind schockierende Szenen, die sich im Wiener AKH abspielten: In der Nacht vom 13. auf den 14. Februar wurden mehrere Patienten der Uniklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie in Betten am Gang untergebracht. Doch damit nicht genug: Mindestens eine Patientin musste sogar am Boden auf einer Matratze liegen, berichtete der “Kurier” am Mittwoch.

"Unterbringung am Boden nur in Ausnahmefällen"

Eine Sprecherin des AKHs betonte, dass eine derartige Unterbringung nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit den Angehörigen vorkomme. In der betroffenen Nacht seien 29 statt der vorgesehenen 28 Patienten zu versorgen gewesen. „Im Sinne der Patientensicherheit ist es uns sehr wichtig, Patienten zumindest eine Nacht zu beobachten, bevor sie nach Hause entlassen werden“, erklärte sie weiter und betonte: “Patienten mit kognitiven Einschränkungen, die auf zwei Matratzen ohne Bett untergebracht werden, können direkt überwacht werden, ohne dass sie sich selbst gefährden und ohne dass unangenehmere, freiheitsbeschränkende Maßnahmen erforderlich sind.”

Patientenanwalt kritisiert AKH

Neben dem zahlreichen Aufruhr im Netz, den diese Aktion verursachte, kritisierte auch Wiens Patientenanwalt Gerhard Jelinek die Aktion. Zwar kann er die Begründung der Sprecherin zu einem gewissen Grad nachvollziehen, aus hygienischen und ethischen Gründen sei dies jedoch nicht akzeptabel. “Sollten solche Vorfälle gehäuft auftreten, wäre das nicht zu tolerieren”, betonte er.