Wer in Supermärkten eine FFP2-Maske trägt, tut dies freiwillig: Mit 1. Juni ist die Maskenpflicht hier aufgehoben. Verwirrender ist die Lage in Apotheken. Bis heute wissen die meisten nicht, wie sie sich hier Corona-konform verhalten. Das ist nicht weiter verwunderlich. Hier gilt nämlich eine partielle Maskenpflicht. Was das konkret bedeutet, ist nicht unbedingt einfach zu verstehen.

Der eXXpress erklärt, wie die streng gesetzeskonforme Befolgung der partiellen Maskenpflicht in den Apotheken eigentlich ausschauen, und welche aberwitzigen Situationen das nach sich ziehen würde.

Es hängt davon ab, was man in der Apotheke wünscht

Grundsätzlich ist die Apotheke für das Gesundheitsministerium eine „Betriebsstätte zum Erwerb von Waren, für die keine Maskenpflicht mehr gilt“. Also keine Masken? Nach bald zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie wissen wir in Österreich mittlerweile: keine Regel ohne Ausnahme. So ist es auch hier.

Sobald ein Kunde in der Apotheke Gesundheitsdienstleistungen bezieht, gilt sehr wohl die Maskenpflicht. Unter solche Dienstleistungen fallen zum Beispiel PCR-Tests oder eine Blutzuckermessung.

Es klingt nach Schwachsinn, ist aber anscheinend Methode

Ergebnis: Um Hustensaft, Tabletten oder sonstige Medikamente in der Apotheke zu kaufen, muss man keine Maske verwenden. Sobald man sich aber auf Corona testen lassen möchte, heißt es: Masken auf!

TV-Medicus Dr. Marcus Franz kommentiert kurz: „Nichts decouvriert die Unsinnigkeit gewisser Maßnahmen besser als die partielle Maskenpflicht – eine echte Meisterleistung der österreichischen Gesundheits-Bürokratie“. Franz fühlt sich an surreale Erzählungen Franz Kafkas und Fritz von Herzmanovsky-Orlandos erinnert. Auch hier staunt man am besten einfach, ohne die Sinn-Frage zu stellen.

Der Wiener Sonderweg macht es noch komplizierter

Generell dürfen sich die Österreicher seit Juni über die Lockerung bzw. Abschaffung sämtlicher Corona-Maßnahmen freuen. Gerade die verblieben Regeln erscheinen aber seither umso skurriler. Einen wesentlichen Beitrag leistet hierbei der Wiener Sonderweg. Dessen Konsequenz: In Wiener Bahnhöfen muss man Masken tragen, es sei denn man betritt die dortigen Geschäfte. Österreichweit gilt in Zügen keine Maskenpflicht mehr, es sei denn man fährt gerade durch Wiener Ortsgebiet.