In Buchs (St. Gallen), an der Grenze zu Österreich, wiederholt sich täglich dieselbe Szene: Tausend Migranten pro Woche, reisen mit dem Zug aus Österreich in die Schweiz, werden dort von der Grenzwache kontrolliert und aus dem Wagon geholt. Es sind immer junge Männer aus Afghanistan, Tunesien, Marokko.

Die meisten von ihnen haben in Österreich ein Asylgesuch gestellt, den Bescheid aber gar nicht erst abgewartet und reisen über die Schweizer Grenze. Die Schweiz müsste sie gemäss Dublin-Abkommen eigentlich nach Österreich zurückschicken. Doch die Migranten kommen wieder und ziehen weiter, überwiegend Richtung Frankreich. Also setzen sie die Schweizer einfach in den Zug und bringen sie nach Basel.

Schweizer sind Mitglied des Schengenraums

Die Polizei im Kanton St. Gallen erklärt in einem Artikel der “NZZ am Sonntag” ihre Praxis: “Wir erlauben formell die Weiterreise.” In Berlin ist man darüber nicht glücklich. “Wenn diese Berichte zutreffen, betreibt die Schweiz ein reines Durchwinken”, sagte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz der Zeitung. Sie mahnt: “Nationale Egoismen schaden dem Schengenraum.”

Schweizer sind Mitglied des Schengenraums

Bereits Anfang Oktober war im Schweizer Fernsehen zu sehen, wie Bahnmitarbeiter Migranten, die aus Österreich eintreffen, eigene Waggons für die Weiterfahrt über Zürich nach Basel bereitstellt. Für die EU ist klar: Damit fördert die Schweiz die illegale Einreise nach Deutschland. Sie forderte ein Einschreiten der Schweizer Behörden. “Die Schweiz muss ihre Pflichten als Mitglied des Schengenraumes erfüllen und gegen illegale Migration vorgehen.”

Andrea Lindholz (CDU) kritisiert scharf das Vorgehen der Eidgenossen

Dublin greift laut Experten nicht

Das Schweizer Staatssekretariat für Migration sieht aber keine Grundlage gegeben, um die Menschen festzuhalten. Und bevor ein Dublin-Verfahren durch sei, das feststellen soll, welches Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sei, seien die Menschen längst weitergereist. Unnötige Bürokratie, wie sie beispielsweise in Österreich aber betrieben wird (siehe Asyl-Zelte für Menschen, die ohnehin nach Deutschland wollen).

Die Professorin für Migrationsrecht, Sarah Progin-Theuerkauf, bezeichnete die Weiterleitung der Migranten laut “NTV” als Rechtsverstoß, der nicht mit dem Dublin-Abkommen vereinbar sei. Denn ein Asylverfahren müsse in dem Land durchgeführt werden, in das ein Flüchtling nachweislich zuerst einreiste. Ein anderer Professor für Migrationsrecht, Alberto Achermann, sieht das anders: “Dublin greift erst, wenn eine Person ein Asylgesuch stellt”, sagte er der “NZZ am Sonntag”.

Das Vorgehen der Schweiz ist