Täter wurde heute aus der Haft entlassen

Heute wurde am Wiener Landesgericht ein Mann (32) zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er von einem Teenager (14) sexuelle Handlungen an sich vornehmen hatte lassen. Zugleich wurde der Mann, der seit vier Monaten in U-Haft war, auf freien Fuß gesetzt. Der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen und die Enthaftung sind rechtskräftig.

"Mandant ist mit Sicherheit kein Engerl"

Der Afghane hatte den Teenager über eine Online-Plattform kennengelernt. Über sie kam er in weiterer Folge in Kontakt mit zwei weiteren Mädchen (13,15). Alle drei stammen aus schwierigen familiären Verhältnissen und waren in Wohngemeinschaften untergebracht. Immer wieder rissen sie aus und wurden als abgängig gemeldet. Er habe ihnen zunächst helfen wollen und ihnen Essen und einen Schlafplatz gegeben, machte der Angeklagte geltend.

Schließlich forderte er die Mädchen auf, sich gegen Bezahlung befriedigen zu lassen. “Das erste Angebot ist aber von denen gekommen”, behauptete er. “Er weiß, wie dämlich das war”, sagte der Verteidiger. Sein Mandant sei aber niemals mit Gewalt und stets mit Zustimmung der Mädchen vorgegangen: “Er ist mit Sicherheit kein Engerl.”

Weiteres Mädchen ist erst 13 Jahre alt

Auf den Mann kommt im Herbst ein weiteres Verfahren zu. Er hatte sich neben dem 14-jährigen Mädchen noch mit zwei weiteren Minderjährigen in seiner Ein-Zimmer-Wohnung getroffen und ihnen Geld für sexuelle Handlungen angeboten. Eines der Mädchen war allerdings erst 13 Jahre alt und damit noch unmündig – sexueller Kontakt mit Kindern unter 14 mit einem Erwachsenen – auch im Einvernehmen – ist verboten. Der Afghane behauptet, das 13-jährige Mädchen habe ihm ihr wahres Alter nicht gesagt: “Sie hat gesagt, sie ist 15.” Nächster Verhandlungstermin ist der 6. Oktober. Bis dahin soll auch die Betroffene ausfindig gemacht werden, die als Zeugin benötigt wird. Ihr derzeitiger Aufenthaltsort ist unklar.