Kontrolliert wird die Einhaltung der Maskenpflicht ab sofort von der Polizei. Vor allem frequentierte Orte stehen im Fokus der Beamten. Überall dort, wo man zwei Meter Abstand zu den Mitmenschen nicht einhalten kann, muss man ab Dienstag eine FFP2-Maske aufsetzen. Keine Regel ohne Ausnahme: Wer eine „Bezugsperson“ trifft, darf dieser auch ohne Schutzmaske im freien näherkommen. Zumindest dann, wenn das Treffen kurz ausfällt.

Wann gilt die Maskenpflicht?

Maske aufsetze heißt es künftig: Bei Warteschlangen, bei Ein- und Ausgangsbereichen von Geschäften, in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen oder bei Haltestellen. Generell aber einfach überall, wo sich andere Personen bis auf unter zwei Meter Abstand nähern – also auch beim Spaziergang mit haushaltsfremden Personen. Zusätzlich können die Bundesländer noch eigene FFP2-Zonen festlegen, haben dabei freie Hand. Die Polizei wird strenge Kontrollen durchführen – “Unbelehrbare” sollen keine Chance haben, kündigte Karner an.

Zivilpolizisten sollen Lockdown-Sünder jagen

Auch für den Handel gibt es eine wichtige Änderung. So müssen alle Handelsbetriebe den 2G-Nachweis der Kunden kontrollieren. Wie genau das funktionieren soll, ist noch nicht klar. Brisant: Um Kontrolldruck auf die Bevölkerung aufzubauen, sollen auch Polizisten in Zivil im Einsatz sein. Dazu soll es aber noch  zu einem Gespräch mit Betrieben und Branchenvertretern kommen.

Halten Sie sich immer an die Maskenpflicht?