Dass Recht und Gerechtigkeit oft nichts miteinander zu tun haben, beweist ein Urteil, das heute am Amtsgericht in Osnabrück gefällt wurde. Dort hatte Justitia offenbar frei, denn anders ist es nicht zu erklären, wie der Richter zu seinem Spruch kam. Verhandelt wurde eine Vergewaltigung. Wobei ein syrischer Flüchtling (30) am Heimweg ein Mädchen (15) in einem Innenhof in Osnabrück überfallen und vergewaltigt hatte. Bereits die Argumentation der Verteidigung ist haarsträubend.

"Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst"

„Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst“, erklärte der Verteidiger laut „Bild“, und auch der Syrer sagte zu seiner Entschuldigung, dass er zum ersten Mal Alkohol getrunken hatte. Für den Richter offenbar Legitimation, einen Teenager zu vergewaltigen, denn er verurteilte den kriminellen Flüchtling lediglich zu einer Bewährungsstrafe. Die Begründung: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, da der Syrer eine Wohnung und bald einen Job habe. Bleibt nur zu hoffen, dass Vergewaltigung in Zukunft nicht zur „Normalität“ der deutschen Mitbürgern zählen wird.