Erst am Sonntag hatte die Polizei eine Personenbeschreibung des Opfers veröffentlicht – inklusive der Kleidung. Die junge Frau hatte einen schwarzen Kapuzenpullover mit der Aufschrift “Live or Die”, eine schwarz-weiß karierte Hose und weiße Nike-Sportschuhe getragen. Nach Berichten in Medien haben die Eltern ihre Tochter erkannt, kamen zu einer Polizeiinspektion in NIederösterreich. Sie werden von einem Kriseninterventionsteam betreut. Bei der Polizei hatten sich auch mehrere besorgte Eltern gemeldet, deren Töchter abgängig waren.

Live or Die (Lebe oder stirb) stand auf dem T-Shirt des Opfers. Anhand der Kleidung, konnten die Eltern das Mädchen identifizieren.Foto: APA / LPD Wien

Der Gerichtsmediziner konnte indes feststellen, wie die das junge Mädchen getötet worden ist. Details dazu würden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben. Die Leiche war am Samstag gegen 7.00 Uhr an einen Baum gelehnt neben der Viktor-Kaplan-Straße von Passanten entdeckt worden. Sie wies zahlreiche Hämatome auf, weswegen von Mordverdacht ausgegangen wurde.

Mittlerweile ist bekannt, dass das Mädchen erstickt wurde. Nähere Details verraten die Ermittler aus taktischen Gründen nicht.Foto: APA

Zunächst hatte die Polizei das Alter der Toten auf rund 18 Jahre geschätzt. Es wurden sämtliche Abgängigkeitsanzeigen durchforstet, aber keine hatte zur Toten gepasst. In der Umgebung des Leichenfundorts habe man Anrainern Fotos gezeigt, sie sei von niemandem erkannt worden. Zur Klärung der Identität wurde dann die Personenbeschreibung veröffentlicht.

Wie das Opfer  an den Auffindungsort gekommen war, blieb zunächst unklar. Die Einvernahme der Eltern war noch ausständig. Davon erhoffen sich die Ermittler Hinweise über das Umfeld des Mädchens.

(APA/red)

Gewaltschutzdebatte

Heuer sind in Österreich bereits 14 Frauen (mutmaßlich) von einem (Ex-)Partner ermordet worden. Das hatte eine Gewaltschutzdebatte ausgelöst. Nach einem runden Tisch mit Opferschutzeinrichtungen im Mai verkündete die Regierung als Sofortmaßnahme, zusätzlich 24,6 Millionen Euro für den Gewaltschutz aufzubringen. Gewaltschutzeinrichtungen hatten 228 Millionen gefordert.

Zuletzt hat das Parlament als Reaktion auf die Häufung von Frauenmorden klargestellt, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gilt besonders im Falle von Stalking. Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen werden in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert.