Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft stellen laut Arbeiterkammer (AK) bereits ein Fünftel aller Arbeitskräfte im Lande, in systemrelevanten Berufen oft noch mehr. Oft sind diese aber benachteiligt, kritisierte Präsidentin Renate Anderl am Donnerstag. In einer Pressekonferenz forderte sie einen gerechteren Zugang zur Staatsbürgerschaft und damit zum Wahlrecht. Auch bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse müsse es Erleichterungen geben.

Ihre Forderungen hat die AK mit einer SORA-Studie untermauert. Demnach sind die Arbeitnehmer mit ausländischer Staatsbürgerschaft jünger, haben häufiger einen Hochschulabschluss (aber weniger häufig Matura), sind eher als Arbeiter oder freie Dienstnehmer tätig und arbeiten oft in systemrelevanten Branchen wie Reinigung, Pflege, Lebensmittelhandel oder bei Zustelldiensten. Ihre Dienstverhältnisse sind prekärer, die Arbeitsplatzunsicherheit ist größer, die Belastung höher und die innerbetriebliche Wertschätzung geringer. Diskriminierung und schlechtere Bezahlung sind ebenfalls an der Tagesordnung.

"Stimme der Arbeitnehmer hat kein Gewicht"

“Wir waren und sind immer schon ein Einwanderungsland gewesen”, betonte Anderl: “Ich bin sehr stolz in einem Land zu leben, wo Vielfalt gelebt wird. Genau diese erwähnte Vielfalt braucht auch Rechte, hier liegt vieles im Argen.” Die AK-Präsidentin bezeichnete es etwa als ungerecht, dass es immer schwerer geworden sei, zur Staatsbürgerschaft und damit zum Wahlrecht zu kommen. “Die Stimme der Arbeitnehmer hat damit im Nationalrat und den Landtagen nicht mehr das Gewicht, das ihnen eigentlich zusteht”, kritisierte sie. Dass auch ihre SPÖ einst Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht mitgetragen hat, wollte sie auf Nachfrage nicht kommentieren.

Weiters forderte sie, dass Anerkennungs- und Nostrifikationsverfahren mitgebrachter Bildungsabschlüsse erleichtert, verkürzt und kostengünstiger gemacht werden müssten. Es brauche innerbetriebliche Lohntransparenz, und bei systematischer Vorenthaltung von Mehr- und Überstundenentgelt sollten die Arbeitgeber zur Zahlung des Doppelten verpflichtet werden.