Das Gesetz sieht nämlich eine Verknüpfung von aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommensniveau, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg und Krankenstände aller geimpften oder genesenen Personen vor.

Geplant ist, dass die in der ELGA-Infrastruktur vorgenommene Impfungen in ein anderes Register, das Epidemiologische Meldesystem (EMS), kopiert werden. In dieser Datenbank werden Covid-19-Erkrankte mit geimpften Personen zusammengeführt, womit dort fast die gesamte österreichische Bevölkerung abgebildet sein wird. Dabei bleibt es aber nicht: In diesem Register soll eine Verbindung mit aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände einer Person vollzogen werden. “Fast alle unserer Lebensbereiche werden in dieser Datenbank durchleuchtet werden”, warnt epicenter.works und droht mit einer Verfassungsklage, sollte dieses Gesetz beschlossen werden.

"Epidemologische Überwachung"

Im Gesetz heißt es wörtlich, dass der Gesundheitsminister “zum Zweck der epidemiologischen Überwachung sowie des Monitorings der Wirksamkeit” der Corona-Maßnahmen Daten in Bezug auf gesundheits-, sozial-, erwerbs- und bildungsstatistische Merkmale verarbeiten darf und die ihm von der ELGA GmbH übermittelten Daten mit dem Register verknüpfen kann und diese Daten zum “Zweck des Ausbruchs- und Krisenmanagements, wie etwa für die Ermittlung von Impfdurchbrüchen, von Ausbruchsclustern oder für die Kontaktpersonennachverfolgung” verarbeiten darf.

Diese Daten betreffen unter anderem Anzahl und durchschnittliche Dauer von Krankenständen, Rehabilitationsaufenthalte, die höchste abgeschlossene Ausbildung, Erwerbsverläufe, Arbeitsmarktstatus, Einkommen und Arbeitsort. Mit diesem Register entstehe praktisch eine Datenbank über annähernd die gesamte Bevölkerung, welche sensible Gesundheitsdaten mit “fast willkürlichen Lebensbereichen verknüpft”, kritisieren die Datenschützer in ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf.

Angesichts dieser Datenfülle sei die vorgesehene Pseudonymisierung “gänzlich wirkungslos, da Menschen anhand der Kombination der Merkmale in dieser Datenbank eindeutig identifizierbar werden”. “Diese Datenverarbeitung ist weder durch den Zweck des Registers gedeckt, noch ist diese Verarbeitung verhältnismäßig. Sollte dies nicht korrigiert werden, überlegen wir, eine höchstgerichtliche Prüfung dieser Datenverarbeitung anzustreben.”

Minister kann weitere Daten-Zusammenführungen bestimmen

“Als wäre das nicht schon bedenklich genug, sollen die Daten dann zusätzlich im Statistik-Register gespeichert werden, was natürlich wiederum den Kreis der Zugriffsberechtigen immens erweitert. Dadurch entsteht ein großes Missbrauchspotenzial und vergrößert sich die Gefahr eines Datenskandals im Einflussbereich des Gesundheitsministeriums. Diese Bestimmung ist aus Datenschutzsicht keineswegs tragbar und sollte komplett gestrichen werden”, fordern die Datenschützer.

In der Novelle des Epidemiegesetzes finden sich zudem zahlreiche Verordnungsermächtigungen für den Gesundheitsminister. So kann der Minister per Verordnung weitere Register zur Zusammenführung mit den Daten des EMS bestimmen. “Der bereits erhebliche Datenberg soll also noch weiter anwachsen können”, so epicenter.works. Ein weiteres großes Versäumnis ist nach Ansicht der Experten, dass es keine Festschreibung der Unbeobachtbarkeit des Überprüfungsvorgangs von Zertifikaten gibt.

 

(APA/red)