Im Juni 2018 wurden Gerüchte laut, Kika/Leiner hätte Insolvenz angemeldet. Der damalige Noch-Eigentümer Steinhoff hatte zu diesem Zeitpunkt einem Verkauf an Signa längst zugestimmt, die Letztentscheidung trafen allerdings schon die Gläubiger. Es wurde intensiv gerechnet, ob das Benko-Angebot tatsächlich sinnvoller sei, als eine Insolvenz. Zu dem Zeitpunkt gehörte das Unternehmensflagschiff auf der Wiener Mariahilferstraße bereits dem Investor.

Hätten die Gläubiger der Übernahme durch die Signa Gruppe nicht zugestimmt, hätte dies für den Investor Verhandlungen mit dem Masseverwalter um einzelne Immobilien bedeutet. Wirtschaftlich betrachtet ein Nachteil, wäre es dadurch naturgemäß zu einem Anstieg der Kosten gekommen.

Schmid konnte nichts stoppen, was es nie gegeben hat

Auch orf.at berichtet – in Berufung auf die Online-Plattform – Thomas Schmid hätte, diese Information habe man den Chats entnommen, die auf Schmids Handys gefunden wurden, im Juni 2018 einen Insolvenzantrag für das Möbelhaus Kika/Leiner gestoppt, wodurch Benko massiv profitiert habe. Um 500 Millionen Euro konnte er das Möbelhaus erwerben, hätte es einen Insolvenzantrag gegeben, wäre es weit teurer gekommen.

Wie Recherchen des Kurier und des eXXpress ergeben haben, gab es allerdings nie einen Insolvenzantrag, folglich gab es auch nichts, was hätte gestoppt werden können. Ein Anruf des ORF bei der Konkurs-Anwältin hätte das geklärt – und die “Intrige” wäre als Ente enttarnt gewesen.

Gegenüber dem Kurier heißt es von Seiten Benkos Signa Gruppe wie folgt: „Die Prämisse, es wäre ein Insolvenzantrag gegen Kika/Leiner gestellt worden, ist unrichtig. Die Gläubiger von Kika/Leiner haben bzw. Kika/Leiner hat daher eben keinen Insolvenzantrag gestellt.”

Auch die damalige Kika/Leiner-Rechtsvertreterin, Anwältin Ulla Reisch, bestätigt gegenüber dem Kurier: dass sie damals (Juni 2018) mit der insolvenzrechtlichen Beratung und Vertretung der operativen Kika/Leiner- Gesellschaften beauftragt war von den Kika/Leiner Gesellschaften kein Insolvenzantrag gestellt wurde, soweit ihr bekannt auch von Gläubigern der Gesellschaften kein Insolvenzantrag gestellt wurde und der Umstand, dass kein Insolvenzantrag gestellt wurde auch umfasst, dass kein solcher elektronisch an das Bundesrechenzentrum übermittelt worden ist.

Über das Bundesrechenzentrum laufen sämtliche Eingaben im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV), Anwälte können so Insolvenzanträge bei Gericht einbringen. Das Bundesrechenzentrum selbst betont auch, nichts von Eingriffen zu wissen.