Verfassungsmäßige Grundrechte haben in der Schweiz noch einen hohen Stellenwert. Darum schlugen die Verantwortlichen in Bern die Bitte des ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenskyj (44) mittlerweile zum zweiten Mal aus. Wie im Sommer, bat Selenski abermals, Gelder von reichen Russen und in der Schweiz blockierte Reserven der russischen Zentralbank an die Ukraine zu überweisen. Dazu gab es abermals ein klares Nein von den benachbarten Eidgenossen.

6,9 Milliarden Euro und 15 Liegenschaften bleiben eingefroren

Die Begründung: Das Vermögen von Russen im Wert von 6,7 Milliarden Schweizer Franken (6,9 Milliarden Euro) und die 15 gesperrten Liegenschaften sind nicht beschlagnahmt, sondern nur eingefroren. Das bedeutet, dass die Eigentümer auf ihr Vermögen aktuell keinen Zugriff haben, es ihnen aber noch gehört. Laut Blick erklärte dazu Fabian Maienfisch, stellvertretender Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft gegenüber der russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti, dass „die Beschlagnahme von Vermögenswerten im Vergleich zu deren Einfrieren ein “großer Eingriff” in die Sicherheit des Eigentums und anderer verfassungsmäßiger Grundrechte sei“. Damit wahrt man in Bern die Neutraltität, die man in Wien mit Füßen tritt.