Befehl und Gehorsam – die Grundmaxime des Soldatentums gilt offenbar auch bei so persönlichen Eingriffen wie einer Impfung gegen Covid 19. So sah es jetzt zumindest ein Gericht im bayerischen Augsburg. Es verurteilte einen Soldaten der Bundeswehr zu einer deftigen Geldstrafe von 4500 Euro, weil er sich im November 2021 geweigert hatte, sich gegen Corona impfen zu lassen.

Ein grober Verstoß gegen die Duldungspflicht im Soldatengesetz, wie schon die Staatsanwaltschaft in ihrem Ermittlungsverfahren feststellte. Sie forderte gar eine Geldstrafe über 6000 Euro wegen Gehorsamsverweigerung. Dagegen ging der Soldat vor Gericht.

Und verlor. Weil Soldaten – so der Tenor des Urteils – verpflichtet sind, ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen vornehmen zu lassen, wenn sie der Verhütung oder der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Das Gericht reduzierte die Geldstrafe allerdings auf 4500 Euro.