Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonten bei der Präsentation der Reformen am Dienstag, dass man damit Härtefälle vermeiden wolle, aber nicht das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz generell in Frage stelle. Die 2019 unter Schwarz-Blau geschaffene Sozialhilfe statt der Mindestsicherung legte Höchstgrenzen für die Sozialhilfe statt der bis dahin gütige Mindeststandards fest. Daran wird sich auch jetzt nichts ändern.

Rauch nicht glücklich mit Gesetz aus 2019

Rauch betonte, dass die Grünen mit dem Gesetz von 2019 nicht glücklich gewesen seien. Er zeigte sich aber “stolz” auf die jetzige Einigung und “froh”, diese “deutlichen Verbesserungen” zustande gebracht zu haben. Sozialhilfebezieher seien nicht jene, “die dem Staat auf der Tasche liegen, sondern Menschen in Notlage”. Für Wöginger ist das bestehende Gesetz ein “gut ausgestattetes”. Es gehe um die Vermeidung von Härtefällen, aber man werde nicht das gesamte System umkrempeln, auch wenn weitere Anpassungen nie auszuschließen seien.

Sozialminister Rauch war nicht zufrieden mit dem 2019 beschlossenen Gesetz

Härtefälle sollen beachtet werden

Konkret können nun künftig via Härtefall-Klausel Personen, die bisher vom Bezug von Sozialhilfe ausgeschlossen waren, Sozialhilfeleistungen erhalten und wieder krankenversichert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Menschen mit humanitärem Bleiberecht, die ihre Arbeit verloren haben. Der betroffene Personenkreis ist laut APA mit 1.000 freilich eher klein.