Der strenge Professor prangert gnadenlos die echten und auch die vermeintlichen Pannen der Bundesregierung an und kritisiert hart die Qualität der Corona-Verordnungen: Für sich selbst nimmt er die geltenden Vorgaben zum Schutz gegen eine erneute Virus-Welle ziemlich locker – Heinz Mayer hält sich einfach nicht an die geltende Verordnung zur frühen Sperrstunde der Gastronomie. Dieses zweierlei Maß hat auch andere Gäste des netten italienischen Restaurants in der Wiener Innenstadt verärgert: Sie knipsten, wie Univ.-Professor Heinz Mayer sitzen blieb und sich weiter unterhielt, als alle anderen Gäste bereits das Lokal verließen.

Andere Gäste gehen, Verfassungsjurist pfeift auf Sperrstunde

Mayer ignorierte dann sogar die beiden Polizisten, die den Gastwirt zur Einhaltung der Sperrstunde ermahnt haben – die beiden Beamten gehen direkt an dem Verfassungsrechtler vorbei, er bleibt aber gelassen im Gastgarten sitzen.

“Zu meinem privaten Leben gebe ich keinen Kommentar ab. Es ist für niemanden von Interesse, wo und wann ich bin”, antwortete Heinz Mayer, als ihn der eXXpress um eine Stellungnahme zu seinem Verhalten vor dem Wiener Nobel-Italiener befragen wollte. Gäste, die sich korrekt verhalten haben und das Lokal um 22.00 Uhr verlassen haben, sehen das anders – so meinte ein Zeuge: “Ich find es absolut nicht gut, dass ein Experte für Verfassungsrecht, der immer wieder selbst kleinste Pannen kritisiert, so die geltende Gesetzeslage ignoriert.”

Erst kürzlich rechnete Mayer etwa mit Finanzminister Blümel ziemlich heftig ab: “Entscheidungen des VfGH sind von Staatsorganen auf Punkt und Beistrich unverzüglich umzusetzen. Und wenn das nicht passiert, lässt das an der rechtsstaatlichen Gesinnung des Betreffenden sehr zweifeln.”

Auch dem Gastwirt droht eine hohe Geldstrafe

Aufgrund der Tatsache, dass es Zeugen des Vorfalls aber auch ein nach 22 Uhr geschossenes Foto von Mayer im Gastarten gibt, könnte der Abend für den Universitätsprofessor noch teuer werden: Immerhin drohen bei einer Anzeige bis zu 3600 Euro Geldstrafe. Auch der Restaurantbesitzer wird nicht begeistert sein, dass der prominente Gast nicht rechtzeitig heimging: Gastronomen, die sich nicht an die geltenden Corona-Verordnungen halten, müssen Strafen bis zu 30.000 Euro befürchten.