
Doping: Zwölf Monate bedingte Haft für Ex-Radprofi Preidler
Am Freitag hat am Innsbrucker Landesgericht ein erneuter Doping-Prozess gegen den Ex-Radprofi Georg Preidler begonnen. Dabei wurde Preidler wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Sportbetruges erneut zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Preidler wurde vorgeworfen, zwischen März 2017 und März 2019 Rennradmannschaften, Sportveranstalter und Unterstützer durch Anwendung von Blutdoping und Wachstumshormon getäuscht und zur Auszahlung von Prämien, Sponsorengeldern und Entlohnungen veranlasst zu haben. Der angeklagte Schaden belief sich auf 286.000 Euro. Die Höhe des Schadens und die Dauer des Dopings wurden im Vorjahr als erschwerend beurteilt – mildernd dagegen, dass Preidler strafrechtlich unbescholten war und teilweise ein Geständnis abgelegt habe. Preidler bekannte sich damals bei der Verhandlung teilweise schuldig. Er gab zudem zu, ab 2018 mithilfe des deutschen Arztes Mark S. Blutdoping betrieben zu haben. Er bestritt jedoch, bereits vor 2018 illegale Substanzen zu sich genommen zu haben.
Das Urteil wurde vom OGH nach einer Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Preidlers teilweise aufgehoben. Der OGH betonte laut einem Bericht der Tageszeitung “Die Presse ” (Freitagsausgabe) in seiner Entscheidung im April 2021, für eine Strafbarkeit müsse auch die Schädigungsabsicht erfüllt sein. Zudem müsse das Erstgericht prüfen, ob die Leistung Preidlers für seine Arbeitgeber “brauchbar” war. Gegenüber der APA sagte ein Gerichtssprecher im Vorfeld, dass nunmehr geklärt werden müsse, inwieweit für die Auslandsaktivitäten – Radprofis üben ihren Beruf großteils im Ausland aus – die inländische Gerichtsbarkeit gelte. Auch dies gehe aus dem OGH-Urteil hervor
Preidler bekannte sich am Freitag schuldig
Der Ex-Profisportler war im Juli 2020 in der Causa zu einer bedingten Haftstrafe in derselben Höhe und zu 2 880 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil nach einer Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Preidlers jedoch teilweise auf. Der öffentliche Ankläger hatte Preidler vorgeworfen, zwischen März 2017 und März 2019 Rennradmannschaften, Sportveranstalter und Unterstützer durch Anwendung von Blutdoping und Wachstumshormon getäuscht und zur Auszahlung von Prämien, Sponsorengeldern und Entlohnungen veranlasst zu haben. Der angeklagte Schaden belief sich auf 286.000 Euro.
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