Doping-Skandal bei Olympia: Testing-Agentur legt Berufung gegen Goldmedaille ein
Neue Entwicklungen gibt es beim Doping-Krimi im Rahmen der Olympischen Winterspiele rund um das russische Eiskunstlauf-Wunder Kamila Walijewa (15.). Sie holte mit ihrer Mannschaft beim Teambewerb die Goldmedaille. Trotz eines positiven Doping-Tests durfte sie die Goldmedaille behalten. Nun legt die internationale Testing-Agentur Berufung dagegen ein.
Der Doping-Fall rund um die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa wird immer mehr zu einem Krimi. Am Montag triumphierte sie im Teambewerb mit Russland und holte die Goldmedaille. Die Siegerehrung wurde daraufhin verschoben – offiziell aus rechtlichen Gründen. Russische Medien deckten jedoch auf, dass ein Dopingfall dahinter steckt. Mit Kamila Walijewa (15) wurde auch ein Name genannt.
Sie wurde positiv auf auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet. Bei Trimetazidin handelt es sich um eine seit 2014 von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA verbotene Substanz. Sie ist in Medikamenten zur Behandlung von Angina enthalten. Außerdem ist es ein Herzmittel, dass den Blutfluss verbessert. Der Test fand bereits im Rahmen der Russischen Meisterschaften am 25. Dezember statt. Walijewa wurde suspendiert, doch nach ihrem Einspruch am 9. Februar wurde diese wieder aufgehoben und somit war der Weg zu Olympia frei.
IOC veröffentlichte verbotenerweise ihren Namen
Das Internationale Olympische Komitee wollte die Aufhebung der Sperre durch die russische Anti-Doping-Agentur. Deshalb will die internationale Testing-Agentur (Ita) Berufung dagegen einlegen. Das berichtet auch die “Bild.” Doch die Zeit drängt. Bereits am 15. Februar steht das Damen-Einzel am 15. Februar auf dem Programm. Bis dahin soll eine Entscheidung fallen.
Zunächst durfte Walijewa die Goldmedaille behalten. Doch sie könnte die Medaille doch noch verlieren. Derzeit ist völlig unklar, ob das russische Eiskunstlauf-Wunder ein ärztliches Attest für das Mittel hatte. Möglicherweise war die Substanz auch zu gering, um leistungssteigernd zu wirken. Auch die Tatsache, dass sie noch minderjährig ist wird berücksichtigt. Das heißt, die volle Strafe von zwei Jahren wird nicht verhängt – wahrscheinlich werden es sechs Monate.
Ein weiteres Problem: Das Internationale Olympische Komitee veröffentlichte ihren Namen – was laut den Regularien verboten ist, da sie aufgrund ihres Alters eine “geschützte Person” ist.
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