Eintracht-Fans dürfen hoffen: Verwaltungsgericht kippt Ausschluss
Am kommenden Mittwoch gastiert Eintracht Frankfurt im Achtelfinal-Rückspiel der Champions League in Napoli. Ursprünglich hieß es, dass Frankfurter Fans nicht ins Stadion dürfen. Doch nun könnte alles anders kommen. Das Verwaltungsgericht hat den Fan-Ausschluss gekippt.
Das wäre ein echter Hammer für Eintracht Frankfurt! Bereits am kommenden Mittwoch trifft die Mannschaft von Oliver Glasner auswärts auf Napoli. Dabei muss der deutsche Bundesligist im Achtelfinal-Rückspiel der Champions League ein 0:2 aufholen. Nun gibt es eine gute Nachricht. Entgegen ursprünglicher Meldungen sind Eintracht-Fans im Rückspiel nun doch im Stadion zugelassen. Das italienische Verwaltungsgericht hat das Fan-Verbot gekippt.
Das berichtet “Sky Italia.” Das italienische Medium bezieht sich wiederum auf eine Pressemitteilung des Gerichts. “Die TAR (Regionales Verwaltungsgericht, Anmerkung) nimmt das Ersuchen an und setzt infolgedessen die angefochtenen Maßnahmen in dem Teil aus, in dem in Bezug auf das für den 15. März 2023 geplante Spiel zwischen Neapel und Eintracht Frankfurt das Verbot des Verkaufs von Tickets an Einwohner Deutschlands für alle Bereiche des Stadions angeordnet wurde.”
⚠️ Wichtiges #NapoliSGE-Update
— Eintracht Frankfurt (@Eintracht) March 11, 2023
Das zuständige Verwaltungsgericht hat dem Antrag von Eintracht Frankfurt auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Demnach wurde das Verkaufsverbot von Eintrittskarten an Menschen mit Wohnsitz in Deutschland für rechtswidrig erklärt.
Auch Eintracht Frankfurt bestätigte die Berichte. Auf Twitter meinte der Club: “Das zuständige Verwaltungsgericht hat dem Antrag von Eintracht Frankfurt auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Demnach wurde das Verkaufsverbot von Eintrittskarten an Menschen mit Wohnsitz in Deutschland für rechtswidrig erklärt.” Der SSC Neapel muss Frankfurt nun 2700 Tickets zur Verfügung stellen.
Es ist gleichwohl damit zu rechnen, dass die Präfektur Neapel gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts ihrerseits Berufung einlegen wird, über die am Montag oder Dienstag der kommenden Woche entschieden wird. Entschieden ist deshalb noch nichts. Zudem ist fraglich, ob die Italien-Reise innerhalb von so kurzer Zeit zu organisieren ist.
Kommentare