Vergehen gegen Aufenthaltsgesetzt: Hamburg-Profi muss vor Gericht
Hamburger SV-Profi Bakery Jatta muss sich wegen Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz vor Gericht verantworten. Demnach hat Jatta einen falschen Namen getragen und soll zweieinhalb Jahre älter sein als ursprünglich angegeben.
Bakery Jatta muss vor Gericht. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde gegen den HSV-Profi Anklage erhoben. Der Vorwurf: Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie mittelbare Falschbeurkundung! Demnach soll Jatta zweieinhalb Jahre älter. Besonders kurios: Eigentlich soll es sich beim Profi-Kicker um Bakary Daffeh handeln. Im Sommer 2015 kam er laut der Anklage als Flüchtling ohne Pass und Aufenthaltstitel nach Deutschland.
Er gab sich in Bremen als Bakery Jatta aus, der im Juni 1998 geboren wurde. Dadurch wollte er laut der “Zeit” erreichen, dass man ihm “wegen der behaupteten Minderjährigkeit und des sich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt.” Allerdings handelt es sich bei dieser Person um Bakary Daffeh, der im November 1995 geboren wurde.
Verhandlung wird von Jugendrichter geführt
Viele Jahre spielte er unter diesem Namen für viele afrikanische Vereine, ehe ihm in seinem Heimatland Ausweispapiere mit einer neuen Identität ausgestellt wurden.
Unter diesen Angaben erhielt er auch eine Aufenthaltserlaubnis sowie die Fahrerlaubnis. Weil der Beschuldigte während des fraglichen Tatzeitraums teils Heranwachsender, teils Erwachsener war wird die Verhandlung vom Jugendrichter geführt. Die Vorwürfe werden laut Staatsanwaltschaft nach Jugendrecht beurteilt.
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