Gegenspieler bewusstlos getreten: Neun Monate Haft für Wiener Fußballer
Nachdem er einen Gegenspieler bewusstlos getreten hat, wurde ein Wiener Fußballer zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Für den Fußballer (19) ist dies angesichts einschlägiger Vorstrafe noch ein mildes Urteil. Der Kicker versetzte einem Gegenspieler bei einem Spiel am 3. April 2022 einen Kopfstoß und anschließend Fußtritte gegen den Kopf.
Während eines Spiels zwischen zwei Wiener Unterliga-Vereinen am 3. April kam es zu einer heftigen Außeinandersetzung. Ein Kicker (19) trat seinen Gegenspieler bewusstlos. Er versetzte seinem Gegenspieler einen Kopfstoß und anschließend Fußtritte gegen den Kopf. Der um neun Jahre ältere Spieler brach bewusstlos zusammen und musste mit einem Rettungshubschrauber abtransportiert werden. Nach einer schweren Gehirnerschütterung musste der Justizwachbeamte inintubiert werden.
Der Vorfall hatte ein gerichtliche Nachspiel. Der Fußballer kam mit einem milden Urteil davon. Trotz einschlägiger Vorstrafe und wurde zu neun Jahren bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gewalttätige Szenen in Wien - Favoriten
Die gewalttätigen Szenen spielten sich bei einem Match der 1. Klasse A in Wien-Favoriten ab. Zunächst kassierte der Gegenspieler einen “Headbutt”. Der Angegriffene schlug daraufhin zurück. In der Folge entwickelte sich eine Rauferei. Der jüngere Bruder des 19-Jährigen stürmte anschließend aufs Feld und ging ebenfalls auf den älteren Fußballer los. Ins K.o. befördert wurde dieser dann allerdings laut Staatsanwaltschaft vom 19-Jährigen, indem ihm der gegnerische Kicker mit den Fußballschuhen wuchtig ins Gesicht trat.
Der Jusitzwachbeamte musste im Spital in den künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Zwei Tage später wurde er in häusliche Pflege entlassen. Laut eigenen Angaben leidet er bis heute noch an den Folgen der Tätlichkeit.
Junger Kicker bekannte sich vor Gericht schuldig
Der Täter bekannte sich vor Gericht schuldig. Nach gegenseitigem Geschubse sei “das Ganze dann eskaliert”, meinte der Angeklagte. “Es war das Adrenalin.” Der Tritt mit dem Fuß in das Gesicht des Gegners sei “aus Reflex” passiert. “Ich wollte ihn nicht absichtlich verletzen”, meinte der junge Mann, der mittlerweile seine Fußball-Karriere beendet hat. Er habe auch schon ein Anti-Gewalt-Training absolviert und sei in engem Kontakt mit seinem Bewährungshelfer.
Allerdings stellte sich heraus, dass der junge Fußballer dieses Training bereits 2021 gemacht hat – und dies im Zuge seiner letzten Verurteilung wegen Körperverletzung im Februar 2020. Damals wurde er ebenfalls vom Landesgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Auf näheres Nachfragen des Privatbeteiligtenvertreters, Nikolaus Rast, stellte sich jedoch heraus, dass der junge Fußballer dieses Training bereits im Jahr 2021 gemacht hat und dies im Zuge seiner letzten Verurteilung wegen Körperverletzung im Februar 2020, wo er ebenfalls vom Landesgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat zwar den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Strafe beantragt, allerdings wurde nun lediglich die Probezeit verlängert.
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