Wirbel um Alexander Zverev. Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen den Tennis-Profi erlassen. Nun muss der Olympiasieger eine Geldstrafe von 450.000 Euro wegen Körperverletzung zahlen. Das Amtsgericht Berlin folgte einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hat eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5000 Euro beantragt.

Zverev soll im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streites seine Ex-Partnerin Brenda Patea körperlich misshandelt haben. Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung! Zverev selbst weist die Vorwürfe entschieden zurück. Wie die Gerichtssprecherin mitteilte, hat der Tennis-Profi mittlerweile Einspruch eingelegt. Daher wird die zuständige Abteilung des Amtsgerichts erneut die Verfahrensbeteiligten anhören. Die Sprecherin meinte weiter, dass es daraufhin zu einem Prozess kommen würde. “Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Über die strafrechtliche Verurteilung entscheidet ausschließlich das Gericht in einem in der Strafprozessordnung geregelten Verfahren,” hieß es.

Bereits im Juli hat sich Zverev im Rahmen eines Turniers in Hamburg öffentlich zu diesen Vorwürfen geäußert. “Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen,” betonte Zverev.

Zverev wehrt sich

Die Anwälte von Zverev haben sich wie folgt geäußert:

Herr Zverev weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf zurück. Die dem Strafbefehl allein zugrundeliegenden Behauptungen der Anzeigeerstatterin sind bereits durch ein rechtsmedizinisches Gutachten des anerkannten Berliner Rechtsmediziners Prof. Dr. Tsokos, Charité Berlin, widerlegt.

In seinem forensischen Gutachten bewertet Herr Prof. Dr. Tsokos die Behauptungen der Anzeigeerstatterin aus rechtsmedizinischer Sicht wie folgt:

“Rechtsmedizinisch ist die Schilderung des Sachverhaltes durch Frau PATEA nicht nachvollziehbar, widersprüchlich und in diversen Punkten weder mit rechtsmedizinischer Lehrmeinung noch mit über fünfundzwanzig Jahren klinisch-rechtsmedizinischer Untersuchungspraxis des Unterzeichnenden vereinbar.”

Herr Prof. Dr. Tsokos äußert sich zu den Verdächtigungen der Anzeigeerstatterin wie folgt:

“Ich habe die dem Strafbefehlsantrag zugrundeliegenden Tatsachen rechtsmedizinisch analysiert. Aufgrund der objektivierbaren Befunde bestehen erhebliche Ungereimtheiten, die aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar sind. Oder anders ausgedrückt: es ist praktisch unmöglich, dass sich der Sachverhalt wie von der Anzeigenerstatterin behauptet zugetragen hat.”

Die Strafverteidiger Prof. Dr. Alfred Dierlamm und Katharina Dierlamm äußern sich wie folgt:

“Das Strafbefehlsverfahren leidet unter schwersten Verfahrensverstößen. So existieren inzwischen zum selben Tatvorwurf insgesamt drei Strafbefehle, die zum Teil nicht wirksam zugestellt wurden, jedenfalls aber grob rechtswidrig bzw. nichtig sind. Eine Verdachtsprüfung durch das Gericht hat offensichtlich nicht stattgefunden, da der erste Strafbefehl umgehend nach Eingang des Strafbefehlsantrag erlassen wurde. Das Verfahren ist skandalös, von einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein. Herr Zverev wird hiergegen mit allen Mitteln vorgehen.”