Tödlicher Verkehrsunfall: Urteil gegen Benjamin Karl rechtskräftig
Benjamin Karl wurde am Bezirksgericht Zell am See wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Er hat eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung erhalten. Das Urteil gegen den österreichischen Snowboard-Olympiasieger ist nun rechtskräftig geworden.
Es war der 30. Juni 2021. Benjamin Karl war auf der Felbertauernstraße bei Mittersill unterwegs. Mit seinem Wagen geriet er auf einer mit Hagel bedeckten Straße ins Schleudern. Anschließend prallte Karl mit gegen einen entgegenkommenden Pkw. Dessen Lenker (70) aus dem Pinzgau kam bei dem Unfall ums Leben, seine Ehefrau (69) wurde schwer verletzt. Karl war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Beim Prozess legte er ein reumütiges Geständnis ab. Am vergangenen Freitag wurde er im Bezirksgericht Zell am See verurteilt. Er hat eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung erhalten. Die Staatsanwaltschaft ist nun wie die Verteidigung mit dem Urteil einverstanden.
Am heutigen Dienstag wurde bekannt, dass das Urteil nun rechtskräftig ist. Der gebürtige Niederösterreicher, der in Lienz wohnt, hat das Urteil am Freitag angenommen. Die Bezirksanwältin gab aber zunächst keine Erklärung ab. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg sagte heute, Dienstag, auf Anfrage der Austria Presse Agentur, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel gegen das Urteil einbringt. Benjamin Karl legte beim Prozess ein reumütiges Geständnis ab.
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