Vorerst hat die Wiener Austria keine Spiel-Lizenz für die kommende Saison erhalten - Protest wird wohl eingelegt
Wegen großer Finanzprobleme wurde der Wiener Austria in erster Instanz die Lizenz für die kommende Saison nicht erteilt. Von Prostest Seiten des Vereins kann ausgegangen werden.
Die massiven Finanzprobleme bereiten der Wiener Austria weiter große Sorgen. Am Dienstag verweigerte der Senat 5 der Fußball-Bundesliga dem Traditionsclub in erster Instanz die Lizenz für die kommende Saison, wie sie in einer Aussendung bekanntgab. Alle anderen elf Oberhaus-Clubs erhielten hingegen die Spielgenehmigung.
Entscheidung bis 27. April
Die Austria kann innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen – also bis kommenden Mittwoch. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis 27. April.
Die Wiener Austria kündigte – so wie jene aus Lustenau – in einem ersten Statement an, Protest gegen die Entscheidung einzulegen. Der 24-fache Meister wies dabei auf seiner Website darauf hin, dass man “fristgerecht vom Senat in Ergänzung verlangte Unterlagen bereits bis 6. April nachgereicht” habe und nun weitere geforderte Nachweise beibringen werde. “Wir wissen durch den heute erhaltenen Lizenzentscheid ganz genau, welche Anforderungen an uns gestellt werden und worauf wir uns fokussieren müssen. Wir werden alles unternehmen, um die zusätzlichen Informationen fristgerecht einzubringen”, wurde Austria-Präsident Frank Hensel zitiert.
Die Austria kämpft schon länger mit Problemen
Auch wenn die Verweigerung der Lizenz bereits medial eifrig kolportiert worden war, ist es für die Austria in jedem Fall eine unschöne Premiere. 2019 hatten sich bei den Wienern aber schon Probleme angekündigt. Damals erhielten die “Veilchen” die Lizenz nur unter Auflagen. 2020 waren die Finanz-Kriterien coronabedingt aufgeweicht und die Anträge aller Oberhaus-Clubs positiv beschieden worden.
Die Austria, die in den vergangenen Jahren eine Infrastrukturoffensive durchgeführt hat, kämpft derzeit mit massiven finanziellen Problemen. Der jüngste Geschäftsbericht wies Verbindlichkeiten von 78 Millionen Euro aus. Alleine in der Saison 2019/20 schrieben die “Veilchen” ein Minus von 18,8 Mio. Euro. Mithilfe der für luxuriöse Lifestyle-Produkte bekannten und im März als neuen Investor vorgestellten Insignia-Gruppe peilt die Austria eine wirtschaftliche Erholung und die Rückkehr auf die europäische Bühne an. Geld soll aber noch keines geflossen sein.
Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts.(APA/red)
Die Entscheidungen des Senats 5 (erste Instanz) zu den Lizenzen für die kommende Saison der Fußball-Bundesliga bzw. der 2. Liga:
Bundesliga:
Lizenz erteilt: Red Bull Salzburg, Rapid Wien, LASK, Sturm Graz, WSG Tirol, WAC, TSV Hartberg, SV Ried, SCR Altach, SKN St. Pölten, FC Admira
Lizenz verweigert: Austria Wien (finanzielle Gründe)
Erste Liga:
Lizenz erteilt (im Fall des Bundesliga-Aufstiegs): Austria Klagenfurt, Wacker Innsbruck, GAK
Lizenz verweigert (im Fall des Bundesliga-Aufstiegs): SC Austria Lustenau (infrastrukturell, finanziell), FAC Wien (infrastrukturell)
Zulassung erteilt (für 2. Liga): FC Liefering, SKU Amstetten, Vorwärts Steyr, SV Lafnitz, FC Juniors OÖ, Blau-Weiß Linz, FC Dornbirn, SV Horn, FAC, Kapfenberger SV, Rapid Wien II
Zulassung verweigert: Young Violets (finanziell), Austria Lustenau (finanziell)
Regionalligen:
Zulassung erteilt (für 2. Liga): Hertha Wels, Sturm Graz Amateure, Wacker Innsbruck II
Zulassung verweigert (für 2. Liga): SV Stripfing/Weiden (sportlich, infrastrukturell, rechtlich, finanziell)
Weitere Termine Lizenzierungsverfahren 2020/21: Protestfrist bis 21. April, Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) bis 27. April. Innerhalb von acht Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid) mögliche Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht. Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA bis 31. Mai.
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