Wegen "homophober" Aussage: Liga verhängt Geldstrafe gegen Tormann
Der Torhüter des FC Luzern Marius Müller nahm sich im Interview nach der 1:4 Niederlage beim FC St. Gallen kein Blatt vor den Mund. Nach einer “homophoben” Aussage gegenüber einem TV-Sender wurde Müller von der Liga bestraft. Der Torwart muss eine Geldstrafe von 2000 Franken zahlen (2082 Euro).
Bei Luzern-Torhüter Marius Müller lagen die Nerven nach der 1:4 Niederlage bei FC St. Gallen blank. Im Interview nach der Pleite war Müller stinksauer. Dabei kritisierte der Torwart das Zweikampfverhalten seiner Vorderleute: “Da erwarte ich einfach, dass wir uns sechs Meter vor dem Tor reinwerfen wie die italienischen Nationalverteidiger. Dann kriege ich halt mal ein Bein in die Eier oder in die Fresse, aber immer das schwule Weggedrehe, das geht mir tierisch auf den Sack.”
Nach dem TV-Interview wiederholte er seine Worte zudem auch noch in den Katakomben im Gespräch mit diversen Medienvertretern. Der Verein hat sich nach diesem Vorfall von den Aussagen distanziert.
Wie steht der @FCL_1901 zu Homophobie? Dafür, dagegen, neutral? Danke für eine Stellungnahme. https://t.co/lGzi62xAW4 pic.twitter.com/dKq6D8NXwS
— Zum Runden Leder (@zumrundenleder) August 14, 2022
Müller selbst hat sich für die Aussagen in der Zwischenzeit zwar entschuldigt. Allerdings hat das Interview dennoch ein Nachspiel für den Torwart des FC Luzern. Die Swiss Football League belegte ihn nur mit einem Verweis und einer Strafe über 2000 Franken (2080 Euro). Die Liga leitete in der vergangenen Woche ein Verfahren ein.
Die SFL hat die Strafe für Marius Müller bekannt gegeben.#fcl #nomeLozärn #seit1901fürimmerhttps://t.co/DFuxqpaO3d
— FC Luzern (@FCL_1901) August 23, 2022
Normalerweise werden für “anstössige, beleidigende oder schmähende Äusserungen” zwei Spiele Sperre verhängt. Insofern ist Müller noch sehr gut davongekommen. Der Disziplinarrichter erklärte daraufhin, weshalb es zu keiner Suspendierung kam: “Beim vorliegenden Entscheid geht der Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen davon aus, dass Marius Müller die Aussage unbedacht und ohne konkrete, subjektive Schmähungsabsicht homosexuellen Menschen gegenüber gemacht hat”
Der Richter begründete sein Urteil weiter: “In Bezug auf den Strafrahmen ist anzumerken, dass sich die Aussage von Marius Müller weder gegen einen Schiedsrichter oder einen konkreten Spieler noch gegen die Zuschauer oder sonst eine konkrete Person im Stadion gerichtet hat. Vielmehr gab Marius Müller mit seiner Aussage seinem Frust über die aus seiner Sicht unzulängliche Verteidigungsarbeit seiner Mitspieler Ausdruck.” Darüber hinaus wurde die Tatsache positiv berücksichtigt, dass sich der Torhüter nach den Aussagen entschuldigt hat.
Der Verein hätte innerhalb von zwei Tagen die Möglichkeit, Protest einzulegen. Darauf wird der FC Luzern auf Anfrage von “Blick” jedoch verzichten.
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