WM in Katar: Immer mehr Städte boykottieren Public Viewing
Immer mehr französische Städte boykottieren das Public Viewing bei der WM in Katar. Inzwischen haben sich Paris, Marseille, Bordeaux und Nancy dem Boykott angeschlossen. Zuvor haben sich Straßburg, Lille und Reims gegen die Übertragung auf auf Großbildschirmen entschieden.
Immer mehr französische Städte boykottieren die Weltmeisterschaft in Katar. Konkret geht es dabei um Public Viewing, also die Übertragung auf Großbildschirmen auf öffentlichen Plätzen. Zunächst haben sich Straßburg, Lille und Reims gegen das Übertragen der WM-Spiele vom 20. November bis 18. Dezember in Katar entschieden. Nun haben sich weitere Städte in Frankreich angeschlossen. Paris, Marseille und Bordeaux und Nancy werden sich dem Boykott anschließen. Das berichtet die Zeitung “Le Monde” am Dienstag.
Der Pariser Beigeordnete für Sport, Pierre Rabadan erklärte, dass die ökologischen und sozialen Umstände der Weltmeisterschaft gegen eine Übertragung sprechen. Ein weiterer Grund sei, dass das Turnier im Dezember stattfinde. “Dieser Wettbewerb hat sich allmählich in eine menschliche und ökologische Katastrophe verwandelt, die mit den Werten, die wir durch den Sport und insbesondere den Fußball vermittelt sehen wollen, unvereinbar ist”, erklärte die Stadt Marseille, wie “Le Monde” berichtete.
Katar stark in der Kritik
Katar steht wegen Menschenrechtsverstößen und des Umgangs mit Gastarbeitern schon lange in der Kritik. Die Regierung des Emirats verweist auf eigene Reformen und weist Teile der Kritik zurück. Während der Bauarbeiten sind tausende Arbeiter laut einem Bericht von “The Guardian” ums Leben gekommen. Bei Temperaturen von 50 Grad und unter unmenschlichen Bedingungen wurde Schwerstarbeit verrichtet.
Darüber hinaus wurde der Wüstenstaat in der Vergangenheit immer wieder wegen Menschenrechtsverstößen und der Ausbeutung von Migranten kritisiert. Auch Homosexuelle erfahren in Katar Diskriminierung. In Katar ist es nämlich nicht erlaubt, Homosexualität offen auszuleben. Es gilt ebenfalls eine Strafe von bis zu sieben Jahren Haft.
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