Es ist unter Dach und Fach! Am Donnerstag gaben Sportminister Werner Kogler (Grüne) sowie sowie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bekannt, dass man Sportstättenbetreiber in Anbetracht der Energiekrise unter die Arme greift. So sollen zusätzliche 15 Millionen Euro als Unterstützung fließen. Nach langen Beratungen im Haus des Sports mit den Sport-Landesräten von Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und dem Burgenland wurden die Unterstützungsmaßnahmen konkretisiert.

Der Zuschuss kommt gemeinnützigen Sportstättenberteibern, in der Regel Sportvereinen sowie Sportdach-und fachverbänden zugute. “Unser erklärtes Ziel ist, dass das Sportangebot in den Vereinen im bisherigen Ausmaß weitestgehend aufrechterhalten werden kann und Sportvereine nicht gezwungen sind, unvertretbare Erhöhungen bei Mitglieds- und Benützungsgebühren vornehmen zu müssen”, stellte Sportminister Kogler fest.

McDonald: "Tausende Sportvereine vor dem Aus bewahrt"

Nun hat sich auch SPORTUNION-Präsident Peter McDonald zu Wort gemeldet. Dieser begrüßte in einer Aussendung des Sport-Dachverbandes den Energiekostenzuschuss: “Der vorgestellte Energiekostenausgleich bewahrt Tausende gemeinnützige Sportvereine und ihre Ehrenamtlichen vor dem finanziellen Aus. Die gestiegenen Kosten waren zuletzt bereits existenzbedrohend.” Die Lage wurde laut McDonald erkannt und somit konnte die drohende Teuerungslockdowns der Sportstätten abgewendet werden.

“Die SPORTUNION hat bereits im September einen konkreten Vorschlag für einen Energie- und Teuerungsausgleich vorgelegt, der nun in ähnlicher Form umgesetzt wird. Unser Dank gilt Sportminister Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner und den Sportlandesräten, die diesen wichtigen Schritt gesetzt haben und vielen Vereinen ihre Existenzsorgen nehmen,” meint McDonald weiter.

Antragsstellung ab März

Der Ausgleich für den Sport orientiert sich stark am Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten Sportstättenbetreiber eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Erdgas, Fernwärme und so weiter, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Diese Ersatzrate wird sich in der ersten Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2022) auf 40 Prozent, in der zweiten und dritten Förderperiode (1. Jänner bis 30. Juni; 1. Juli bis 31. Dezember 2023) auf jeweils 70 Prozent belaufen.

Fest steht, dass die Bundes-Sport GmbH (BSG) die Förderung abwickeln wird. Nähere Details sollen noch ausgearbeitet werden. Ab März ist eine Antragsstellung möglich. Erste Auszahlungen sollen ab April erfolgen. Für diese Förderung kommen ausschließlich Sportstättenbetreiber in Betracht, die keine andere Förderung für ihre Sportstätte erhalten können