Die Staatsanwaltschaft Wien liefert (sicher ungewollt) eine Politbombe: In der Begründung für die Hausdurchsuchung bei Hans-Jörg Jenewein, die dem eXXpress auszugsweise vorliegt, wird die zuständige Staatsanwältin in ihren Vorwürfen sehr konkret. Zitat aus  “A./I.” über einen seit Jahren suspendierten Ex-Verfassungschützer: O. teilte am 27. Mai 2019 “Hans-Jörg Jenewein über dessen Ersuchen via Signal (Anm.: ein verschlüsselter Messenger-Dienst) die Namen von seinen BVT-Mitarbeitern” mit, “von denen vier laut O. im Juli 2017 mit demselben Flug wie Heinz-Christian Strache nach Ibiza gereist sein sollen.”

Vorwurf der Justiz: "O. teilte die Namen von BVT-Mitabeitern mit"

Neben noch weiteren Vorwürfen ist dieses Statement hochbrisant – es können sich daraus nur zwei Fragen ergeben:

Erstens: Wenn die Annahme der Staatsanwaltschaft nicht der Wahrheit entsprechen sollte, dass vier BVT-Mitarbeiter im selben Flugzeug wie HC Strache zu dem Video-Dreh auf Ibiza geflogen sind, dann wirft die Justiz Jenewein vor, dass ein ohnehin schon mehrmals mit der Dienstaufsicht in Konflikt geratener Ex-BVTler dem FPÖ-Politiker puren Nonsens erzählt hat. Ein Vorwurf mit Fake-Namen für eine Fake-Aktion wäre für die Anklagebehörde in einem folgenden Prozess aber alles andere als vorteilhaft.

Zum Hintergrund: Berichte, dass Verfassungsschützer Strache im Juli 2017 beschattet haben, existieren bereits seit langem, Schwarz auf Weiß war dies aber bisher in keinem Schriftstück der Justiz oder des Bundeskriminalamts zu lesen.

Brisant: Die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Hausdurchsuchung bei Jenewein (FPÖ)

Heikle Situation: Zitiert die Justiz eine wahre Aussage des Verdächtigen?

Zweitens: Falls der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Wien aber tatsächlich korrekt ist, und die Namen der BVT-Mitarbeiter mit jenen von Flug-Passagieren im Ibiza-Jet übereinstimmen, dann hat Österreich den nächsten Politikskandal – vier Verfassungschutzbeamte würden sicher nicht auf eigene Faust zeitgleich in einem Flugzeug nach Ibiza reisen, dazu müsste ein Auftrag existiert haben. Die Annahme, dass derartige Operationen mit Involvierung des damals bedeutendsten Oppositionspolitikers ohne Zustimmung des BVT-Direktors stattfinden können, wäre nicht wirklich lebensnah. Ein Projekt in dieser Dimension könnte vermutlich auch an höherer Stelle nicht verschwiegen werden.

In beiden Möglichkeiten ist das aktuell aufgetauchte Papier der Staatsanwaltschaft Wien zur Hausdurchsuchung bei Hans-Jörg Jenewein hochbrisant: Entweder wird ihm vorgeworfen, dass er sich von O. mit falschen Namen anschwindeln ließ, was strafrechtlich eher unbedenklich wäre. Oder der FPÖ-Politiker bekam vom Verfassungsschutz-Insider, der noch immer ausgezeichnete Kontakte hat, die wahren Namen von BVT-Beamten, die auf Ibiza eine heikle Mission gehabt haben könnten – nämlich nichts weniger als die Abwicklung der Produktion des Ibiza-Videos zu beobachten. Oder hatten die Beamten sogar den Auftrag, Julian Hessenthaler und der falschen Oligarchin bei ihrer Tat zu helfen?