Das berichtete die russische Nachrichtenagentur “TASS”. Sinn des Gesetzes soll sein “…dass in den letzten 30 Jahren seit dem Zusammenbruch der UdSSR eine neue Generation von Landsleuten herangewachsen ist, die keine Staatsbürgerschaft der UdSSR hatten. In diesem Zusammenhang wurde die Verbindung mit der alten Staatsbürgerschaft der UdSSR die neue Definition des Begriffs ‘Landsmann’ geschaffen”.

Das Gesetzt, das im April beschlossen werden soll, ist ein Alarmsignal für die anderen ehemaligen Sowjetrepubliken, die in den 1990er Jahren die Unabhängigkeit (wieder-)erlangt haben wie Transnistrien, Moldau, aber auch Armenien, Georgien und vor allem die baltischen Staaten wie Estland, Lettland und Litauen. In Lettland zum Beispiel spricht fast die Hälfte der Bevölkerung nur Russisch.

Hinzu kommt, dass diese Länder im russischen Sprachgebrauch “ближнее зарубежье”(“Nahes Ausland”) bezeichnet werden, deren Unabhängigkeit nur unter Vorbehalt akzeptiert wird. Eine Einstellung, vor derem Hintergrund man auch den den aktuellen Krieg in der Ukraine betrachten sollte.

Russische Minderheiten in den Nachfolgestaaten als politisches Druckmittel

Seit dem Ende der Sowjetunion im Jahr 1991 gibt es immer wieder Streit um die Situation russischstämmiger Bürger, die entweder historisch ansässig sind, oder in der Zeit der UdSSR in Gegenden zogen, die heute unabhängig sind. Ohne Staatsbürgerschaft und oft ohne Kenntnisse der lokalen Sprachen leben sie ein Eigenleben und konnten lange mit ihrem alten sowjetischen Pass Russland besuchen. Mit dem neuen Gesetz werde alte Wunden aufgerissen und der ambivalente Status dieser Minderheiten zementiert.