2018 gelangte die Flüchtlingsunterkunft in Drasenhofen (NÖ) zu unrühmlicher Bekanntheit, nachdem der freiheitliche Landesrat für “Asyl und Integration”, Gottfried Waldhäusl, einen Stacheldrahtzaun rund herum errichten ließ und den Bewohnern gerade einmal eine Stunde Ausgang pro Tag im Beisein eines privaten Security-Dienstes, gewährte. Waldhäusl argumentierte damals mit einer vermuteten Gefährlichkeit der in Drasenhofen untergebrachten Flüchtlinge, die er als „notorische Unruhestifter“ bezeichnete.
Obwohl das Lager wenige Tage nach Bekanntwerden geschlossen und die Asylwerber verlegt wurden, gab es ein rechtliches Nachspiel.

Neues Erkenntnis

Nun gibt es eine juristische Entscheidung, nachdem eine Beschwerde gegen die Verbringung in das Quartier sowie gegen die Art und Weise der Unterbringung eingebracht wurde. Im Erkenntnis des Gerichts, so berichtet der STANDARD, ist von einer Verbringung Jugendlicher in “ein Gebäude, das von einem Zaun mit Stacheldraht-Bewehrung umgeben war, mit strikten, zeitlich rigiden Ausgangsbeschränkungen, mit mangelhaften hygienischen und sanitären Zuständen” die Rede. Auch dass diese “ganz offensichtlich lediglich auf der Anordnung des zuständigen Landesrates der niederösterreichischen Landesregierung” beruhte, wird festgehalten.

Obwohl die Entscheidung rechtskräftig ist, prüft „die Fachabteilung Asyl und Integration des Landes Niederösterreich die Einbringung möglicher Rechtsmittel”, heißt es in einer Stellungnahme von Waldhäusl, gegenüber dem STANDARD. Es verbleibt lediglich die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof.

Amtsmissbrauch durch Waldhäusl

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen den freiheitlichen Landesrat jedenfalls Ermittlungen wegen dem Verdacht des Amtsmissbrauchs aufgenommen. Ob es zu einer Anklage kommen wird, wurde von der WKStA nicht kommentiert.