Es geht um den Privatklinikenfinanzierungsfonds, kurz Prikraf. Walter Grubmüller, einst Betreiber der Privatklinik Währing, wollte unbedingt in diesen Fonds gelangen, was gewisse Vorteile bei der Verrechnung von Leistungen bietet. Dagegen sperrte sich jedoch der Fachverband.

Strache kritisierte das scharf, seine damals noch in Opposition befindliche FPÖ brachte außerdem einen Initiativantrag im Nationalrat ein. Das sieht die WKStA als Amtsgeschäft in Verbindung zu einer späteren Spende über 10.000 Euro. Außerdem wird das Angebot einer Flugreise an Strache als Bestechungsversuch angeklagt, zu diesem Zeitpunkt war Strache schon Vizekanzler. Strache dazu am Montag vor Gericht: „Einladungen beruhten auf Gegenseitigkeit“. Umgekehrt sei die Familie Grubmüller auch immer wieder zum Abendessen oder Veranstaltungen eingeladen worden.

Richterin Claudia Moravec-Loidolt am Montag, 23. August 2021, vor Prozessbeginn im großen Schwurgerichtssaal im Landesgericht Wien. Prozessgegenstand ist ein vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing.FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

Grubmüller und Strache hatten vor Beginn der weiteren Zeugenbefragungen am Montag die Möglichkeit, sich zu ihrer Verantwortung zu äußern. Beide blieben dabei, nichts Unrechtes getan zuhaben. An die aufgetauchte zusätzliche Spende von 2.000 Euro konnte sich der Privatklinikbetreiber weiterhin nicht aktiv erinnern. Grubmüller verwies stattdessen auf die hohen Summen, die er mit seinem Unternehmen umgesetzt habe. Strache wiederum betonte, dass er sich nie für Spenden interessiert habe und sich nicht mit den Spenderlisten auseinandergesetzt habe.