Einen “Rattenschwanz an rechtlichen Folgen” dürfte die Politik mit der Impfpflicht ausgelöst haben. Dabei war sie sich dieser Rechtsfolgen ursprünglich vermutlich nicht einmal bewusst. Das unterstreicht der Rechtswissenschaftler Michael Ganner, Institutsleiter für Zivilrecht an der Uni Innsbruck.

Wenn Ungeimpfte Geimpfte anstecken, könnte das sogar strafrechtliche Folgen haben

Das Problem: Ungeimpfte verhalten sich künftig rechtswidrig und somit illegal. Das habe Konsequenzen in zahlreichen Bereichen, unterstreicht Ganner gegenüber “Ö1”. Wenn dann ein Ungeimpfter einen Geimpften infiziert, könnte dieser Schadenersatz verlangen – und das sei noch nicht alles. Die Ungeimpften müssten Behandlungskosten, Verdienstentgang und Schmerzensgeld zahlen. Haftpflichtversicherungen würden vermutlich nicht helfen. Diese greifen nämlich dann nicht, “wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe, was in diesen Fällen wahrscheinlich zutreffen wird.” Dann falle der Schaden auf die nicht-geimpfte Person zurück.

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner befürwortet ebenfalls eine Impfpflicht, will aber darüber hinaus auch noch positive Anreize zum Impfen setzen.APA/GEORG HOCHMUTH

Strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässige Körperverletzung und fahrlässiger Tötung könnten drohen, meinen Ganner und der Grazer Medizinrechtsexperte Uni.-Prof. Erwin Bernat. Allerdings müsse dann nachgewiesen werden, dass tatsächlich eine ungeimpfte Person die andere angesteckt hat. “Der Staatsanwalt muss einen Kausalzusammenhang nachweisen, und das wird sowohl im Strafrecht, wie im Zivilrecht sehr schwer gelingen”, sagt Bernat.

Keine Behandlung durch Ärzte möglich, Kündigungsgrund bei Mietverträgen

Ein Risiko für Ungeimpfte würde auch entstehen, wenn diese selbst erkranken: Wenn Nicht-Geimpfte erkranken, könnten Versicherungen aussteigen, weil diese sich grob fahrlässig selbst infiziert haben, sagt Michael Ganner. Auch Ärzte könnten sich weigern, ungeimpfte Patienten zu übernehmen, da diese nicht die gesetzlichen Grundlagen erfüllen. Hier könnten Ärzte aussteigen.

Ein weiteres Problemfeld könnten auch Mieten werden, wie Ganner erläutert: Hier könnten Mietverträge bei Ungeimpften durch den Vermieter gekündigt werden. Schließlich lebten in einem größeren Haus ja auch Bewohner, “die zu den vulnerablen Personengruppen zählen, die aber mit dem Lift fahren müssen und dort regelmäßig mit Personen fahren, die nicht geimpft werden, dann könnten diese mit dem Vermieter reden, dass er hier was unternimmt. Eventuell könnte das sogar ein Kündigungsgrund sein.”

Einige Personen könnten sogar in den Privatkonkurs schlittern, vermutet der Medizinrechtsexperte. Einen Teil der Folgen könnte man in dem Gesetzestext abfedern, aber nicht alle.