Die Maßnahmen seien nur dann wirksam, wenn sie auch kontrolliert werden, betonte Innenminister Karl Nehammer. Alle Bürger müssen sich im Klaren sein, dass die Ausgangsbeschränkungen streng kontrolliert werden  – dazu werden auch eigene Einheiten abgestellt. Der Innenminister spricht gar von Kontrollen „in noch nie da gewesenem Umfang.“

Richtig teuer wird es für das gewerbsmäßige Organisieren von Zusammenkünften unter Nicht-Beachtung der Auflagen: Dafür setzt es nämlich bis zu 30.000 Euro Strafe.

Diese Ausnahmen gelten - Bei Verstoß bis zu 3000 Euro

Ab Montag dürfen Österreicher, das Haus nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen:

-) notwendige Besorgungen des täglichen Lebens

-) Job und Ausbildung

-) Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen

-) zur Ausübung familiärer Rechte und Pflichten

-) Arztbesuch oder der Weg zur Impfung

-) körperliche und psychische Erholung im Freien

-) Versorgung von Tieren

-) Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

Wer sich einer Kontrolle gänzlich widersetzt, muss bis zu 3000 Euro Strafe zahlen. Ebenso wird der Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen mit bis zu 1450 Euro Strafe geahndet.