Gute Nachrichten für Sebastian Kurz zum Jahresausklang: In einem neuen Gutachten stellte jetzt ein Professor für Strafrecht der Uni Innsbruck fest, dass die von der WKStA erhobenen Vorwürfe gegen den Ex-Bundeskanzler nicht für eine Anklage ausreichen. Klaus Schwaighofer unterstreicht: Aus den Chats lasse sich nicht herauslesen, dass der damalige Außenminister gewusst habe, dass dafür Mittel aus dem Finanzministerium flossen. “Noch weniger ist erkennbar – was für eine Strafbarkeit nötig wäre –, dass der Ex-Kanzler dazu einen Beitrag geleistet hätte”, unterstreicht der Professor.

Für eine Anklage wegen Untreue dürften die Beweise der Korruptionsermittler daher nicht ausreichen. Denn Hierfür “müsste ja eine Verurteilung naheliegen”, bilanziert der Professor.