Unsere Schweizer Nachbarn lassen nicht mit sich reden, wenn es um ihre Vorschriften geht: Georg Andesner – er ist in der Schweiz geboren und hat bis auf eine kurze Unterbrechung sein ganzes Leben dort verbracht – soll seine Aufenthaltsbewilligung aberkannt werden.

Der Grund: Der österreichische Staatsbürger beantragte eine Aufstockung, da er nur 1380 Franken (1400 Euro)  Pension erhält. In der Schweiz ist dies “deutlich zu wenig, davon kann man nichts überleben”, sagt er gegenüber dem “Blick”. Und tatsächlich: Das Mindestgehalt beträgt bei den Eidgenossen knapp 4000 Franken.

Aufenthaltsberechtigung bereits herabgestuft

Andesner, der in der Vergangenheit als selbstständiger Videothekenbesitzer und Vogelzüchter sein Geld verdiente und sogar seine Pensionsvorsorge in sein gescheitertes Unternehmen investierte, muss vielleicht schon bald seinen Heimatkanton Thurgau verlassen. Nachdem er eine Aufstockung seiner Pension, die sogenannte Ergänzungsleistung beantragt hatte, meldete sich nämlich nicht das Sozial-, sondern das Migrationsamt bei ihm.

Andesner müsse entweder einen neuen Job finden oder die Schweiz verlassen, wenn er mit seiner Frühpension unzufrieden sei. Dies rührt auch daher, dass seine C-Berechtigung – diese ähnelt einer unbefristeten Aufenthaltsbewilligung – zu einem B-Ausweis abgestuft wurde, weil er aufgrund einer früheren Beziehung länger als sechs Monate im Ausland lebte.

Der Pensionist wehrt sich gegen die seiner Meinung nach ungerechte Behandlung. “Ich bin sehr enttäuscht von der Schweiz”, sagt der Pensionist in einem Interview. “Man ist nichts mehr wert, man ist wie Dreck”. Mit Unterstützung von Regionalmedien und einem sechsseitigen Schreiben hofft der Wahlschweizer nun auf eine Wende in seinem Fall. Falls er aber doch ausgewiesen wird, ist für ihn völlig unklar, wie er sich zurecht finden soll: “Ich weiß noch nicht, was ich tue, wenn ich nach Österreich muss. Ich kenne dort niemanden.”