Strom-Kunden sollen Geld zurückbekommen: Verbund-Preiserhöhung war unzulässig

Vergangenen Sommer erhöhte der teilstaatlichen Stromkonzern Verbund die Preise. Das Handelsgericht Wien erklärte diese Verschärfung der Energie-Krise für unzulässig. Die Klausel zur Anpassung des Strom-Arbeitspreises sei überraschend und nachteilig für die Kunden, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit.