Lange war sie angekündigt, ab dem morgigen Donnerstag tritt sie in Kraft: die Strompreisbremse. Konkret wird der Preis bis zu einem Verbrauch von 2900 Kilowattstunden gesponsert. Bis dahin sind nur 10 Cent pro Kilowattstunde zu bezahlen. Ab diesem Wert übernimmt der Bund bis zu 30 Cent pro kWh, die wiederum dem Stromversorger ersetzt werden.

Haushalte ab drei Personen können noch weitere Entlastungen erhalten, so Finanzminister Magnus Brunner im Laufe einer Pressekonferenz mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Michael Strugl, Präsident Österreichs Energie. Jede Person erhält ein zusätzliches Kontingent von 350 kWh zu einem Preis von 30 Cent. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von “mehr als 100 Euro pro Person und Jahr”. Der Grund dafür ist, dass die Strompreisbremse für einen jährlichen Durchschnittsverbrauch von drei Personen berechnet wird.

"Modell wird finalisiert"

Nachdem es zuerst hieß, dass diese Hilfe selbst beantragt werden muss, soll die Abwicklung nun “weitgehend automatisch erfolgen”, erklärte Brunner und betonte: “Das Modell werde nun “finalisiert”. Ab dem Frühjahr sollen die Entlastung erfolgen. Ob sie rückwirkend bis zum 1. Dezember gilt, blieb offen.

Nachschärfen bei Unternehmenshilfen

Brunner erklärte zudem, dass auch bei den Unternehmenshilfen “nachgeschärft” werden wird. Der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Februar 2022 bis September 2022) soll im Rahmen des EU-Beihilferahmens bis Ende 2023 zu einem höheren Volumen erweitert werden.

Eine Gaspreisbremse sei “eher unwahrscheinlich”. “Am besten wäre eine gemeinsame europäische Lösung gegen die hohen Gaspreise”, erklärte Ministerin Gewessler und betont: “Ich habe mich auf EU-Ebene immer für rasche Lösungen ausgetauscht.” Am 19. Dezember findet ein weiterer EU-Energieministerrat statt.