Ungläubiges Kopfschütteln im Linzer Landesgericht am Mittwochvormittag: Dort musste sich ein Syrer (52) wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll laut Anklage im vergangenen Mai auf der Oberen Donaulände mehrfach aus Eifersucht mit einem Teppichmesser seiner Ehefrau (41) in den Hals gestochen haben. Dass sie nicht starb, war ausschließlich dem couragierten Eingreifen von Passanten – einer Krankenschwester und einem Pfarrer – zu verdanken – der eXXpress berichtete.

Syrer laut Kastner nicht "geistig abnorm"

Gutachterin Adelheid Kastner untersuchte den Angeklagten auf seine Zurechnungsfähigkeit. Laut ihrem Gutachten ist der Syrer nicht geistig abnorm. Es liege keine höhere seelisch-geistige Abartigkeit vor. Für die vom Angeklagten behaupteten Erinnerungslücken gebe es keine medizinische Erklärung, außer, dass er sich nicht erinnern wolle. Unterm Strich erklärte Heidi Kastner den Syrer für schuldfähig.

Was diesem offenbar missfiel und nicht in seine Verteidigungsstrategie passte. “Die Gutachterin kennt doch die orientalische Kultur gar nicht”, sagte er auf der Anklagebank, um Kastner zu diskreditieren.

Das Urteil soll noch am Mittwoch gefällt werden.