Das Landgericht hatte den Syrer im April dieses Jahres wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt – seinen 23 Jahre alten Bruder wegen unterlassener Hilfeleistung zu neun Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Haupttäter aus Frust über seine Lebenssituation in Deutschland Ende Juli 2020 einen Deutschen (54), der auf dem Bahnsteig wartete, unvermittelt ins Gleisbett gestoßen hatte.

Mit Tritten und Schlägen hinderte er den Mann daran, wieder auf den Bahnsteig zu klettern, als ein Güterzug sich mit etwa Tempo 90 näherte. Das Opfer konnte sich in eine Lücke pressen und überlebte mit mehreren Brüchen, berichtet „Tag24“. Der Anwalt des Haupttäters hatte auf eine mildere Strafe plädiert, weil er nicht von einem geplanten Mord seines Mandanten ausging. Die angeklagten Brüder aus Syrien hatten vor Gericht geschwiegen.

"Geistige Erkrankung" müsse geprüft werden

Der BGH hatte an den Feststellungen zum Tatgeschehen nichts zu beanstanden. Er sah die Schuldfähigkeit des Haupttäters aber nicht richtig beurteilt: “So wurde eine paranoide Schizophrenie nicht ausreichend untersucht, weil das Landgericht die Auffälligkeiten in seiner Lebensführung im Tatzeitraum nur unzureichend gewürdigt hat.”

Zudem sei eine sich aufdrängende mögliche drogeninduzierte Psychose nicht berücksichtigt worden. In der neuen Verhandlung müsse vor allem eine geistige Erkrankung eingehend geprüft werden – und damit auch, ob er in ein psychiatrisches Krankenhaus muss.