Ab 14. April müssen sich fünf ehemalige Spitzen-Beamte am Wiener Landesgericht verantworten. Ihnen wird Amtsmissbrauch zur Last gelegt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Vorerst sind fünf Verhandlungstermine fixiert.

Dem General werden Folterungen an Gegnern des syrischen Regimes zur Last gelegt

Vier Angeklagte waren einst höchste Verfassungsschützer, nämlich der ehemalige BVT-Abteilungsleiter Martin W., Ex-BVT-Spionagechef Bernhard P. sowie zwei Chefinspektoren. Sie sollen im Zuge der Operation “White Milk” für den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad einen General der syrischen Staatssicherheit in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen Asyl verschafft haben. Besonders schwerwiegend: Dem General werden die Mitverantwortung für Folterungen von Gegnern des syrischen Regimes in Raqqa zugeschrieben.

Das Militärgefängnis in Syrien, in dem zahlreiche politische Gefangene gefoltert und ermordet worden sind.

Das BVT wurde mittlerweile aufgelöst. Der fünfte Angeklagte war zum Tatzeitpunkt ranghoher Vertreter des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (BFA). Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Im Militärgefängnis kam es zu Dutzenden Hinrichtungen.

Einreise aus Frankreich organisiert "unter Vorspiegelung falscher Tatsachen"

Die “Kooperationsvereinbarung” mit dem Mossad soll Martin W. am 6. Mai 2015 “zwecks Informationsgewinnung” abgeschlossen haben, wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in ihrer Anklageschrift ausführt. Im Juli desselben Jahres soll der BVT-Abteilungsleiter gegenüber dem damaligen BFA-Direktor eine Gefährdung des syrischen Generals in Frankreich behauptet und diesem einen diesbezüglichen amtlichen Vermerk mit einer “Gefährdungsprognose” übergeben haben. Dabei wusste er – so jedenfalls der Vorwurf der WKStA –, dass diese ungeprüfte Behauptung “ausschließlich dazu dienen sollte, die zur Plausibilisierung der beabsichtigten Einreise des Generals in Österreich angegebene Gefährdung” zu untermauern.

Wie der eXXpress bereits im September 2021 berichtet hat, soll der Mossad den BVT-Beamten zuvor Flüge nach Frankreich finanziert haben, und ebenso das Quartier des Syrers in Wien.

Laut WKStA soll der mutmaßliche Kriegsverbrecher in weiterer Folge nach Österreich verbracht und bei der Stellung eines Asylantrags unterstützt worden sein, wobei “unter Vorspiegelung falscher Tatsachen” ein Asylantrag gestellt wurde.

General soll mit Dienstauto nach Wien chauffiert worden sein

Mit der konkreten Planung und operativen Umsetzung des Ganzen soll Martin W. per rechtswidriger Weisung den damaligen Leiter des Referats Nachrichtendienst-Proliferation Bernhard P. betraut haben, behauptet die WKStA. Laut Anklage wurde der Offizier des syrischen Staatssicherheitsdienstes und Leiter eines von diesem Dienst geführten Gefängnisses am 13. Juni 2015 vom BVT an der österreichischen Grenze in Empfang genommen, mit einem Dienstfahrzeug nach Wien chauffiert und in ein Quartier gebracht. Bereits zwei Tage später stellte der General in der Erstaufnahmestelle Ost Traiskirchen einen – vorbereiteten – Asylantrag.