Die Messerattacke, die im November von einem syrischen Palästinenser in einem ICE von Passau nach Nürnberg begangen wurde, ist aufgearbeitet. Sie endete mit einem Urteil, das sowohl für die Verteidigung, als auch für die Bundesanwaltschaft nicht ganz befriedigend ist. Der Attentäter (28) muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Angeklagt wurde er des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Drei Schwerverletzte waren nach der Messerattacke auf vier Männer in dem Zug zu beklagen.

Bundesanwaltschaft überzeugt: Krankheit war nur simuliert

Dafür forderte die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft, weil sie von einem radikal-islamistischen Hintergrund ausging. Er sei psychisch krank und somit nicht zurechnungsfähig – so die Argumentation der Verteidigung.

Nach Ansicht der Bundesanwälte simulierte der Anklagte die Krankheit nur und war zur Tatzeit „im Zustand voller Schuldfähigkeit“, wie es hieß. Das Gericht schloss sich dem an und verurteilte den Messerattentäter zu 14 Jahren Haft.