Syrischer Migrant (17) nach 34 Straftaten endlich in U-Haft
Asylwerber Kalil H. (17) hatte schon 33 Straftaten in 31 Monaten auf dem Konto, lief dennoch frei herum. Bis er vergangene Woche mit einem Messer in der Fußgängerzone von Stuttgart eine Familie attackierte, dabei drei Männer schwer verletzte, einen sogar lebensgefährlich. Jetzt sitzt der Migrant aus Aleppo in U-Haft. So etwas passiert, wenn man gewalttätige Syrer nicht abschiebt, weil es in ihrer Heimat für sie so gefährlich sein soll. Ein Hohn.
Das Leben des Khalil H. aus Aleppo bestand in seiner neuen Heimat bislang vor allem darin, gegen die geltenden Gesetze zu verstoßen. Mit der jüngsten Messerattacke brachte es der 17-jährige Syrer in zweieinhalb Jahren auf 34 Straftaten. Darunter: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, räuberischer Diebstahl, Drogendelikte, Betrügereien, besonders schwere Ladendiebstähle. Die BILD-Zeitung berichtete zunächst.
Dennoch lief der als äußerst brutal geltende Syrer frei herum. Bis er in der Königstraße in Stuttgart gemeinsam mit zwei Komplizen eine fünfköpfige Familie attackierte. Laut Polizeibericht zog sich das Angreifer-Trio zunächst zurück, um wenig später mit Messern bewaffnet wieder aufzutauchen. Nach bisherigen Ermittlungen stach lediglich Khalil H. zu. Bei seiner Festnahme trug er noch die blutverschmierte Kleidung.
Legal im Land, ein kriminelles Leben auf Staatskosten
Jetzt sitzt er wegen eines versuchten Tötungsdelikts ein und wieder einmal diskutiert die aufgebrachte Öffentlichkeit, warum der zigfach vorbestrafte Syrer nicht längst schon abgeschoben worden war. Weil in Deutschland bislang keine Syrer und Afghanen zurückgeschickt werden durften. Mit der im aktuellen fall aberwitzigen Begründung, dass ihre Heimatländer für sie zu gefährlich seien.
Dafür dürfen sie dann ihre Gastgeber terrorisieren. Khalil H. hatte eine sogenannte “Fiktionsbescheinigung”, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung. Die galt allerdings nur bis zum November vergangenen Jahres. Weil der Syrer eine Verlängerung beantragte und darüber noch nicht entschieden wurde, hielt er sich ganz legal im Gastland auf und lebte von den üppigen Sozialleistungen.
Jetzt soll das zuständige Regierungspräsidium eine Ausweisung prüfen. Doch noch wird nicht nach Syrien abgeschoben.
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