Bereits in den 80er Jahren wurde solch eine Abgabe in Wien im Alleingang erhoben, die dann allerdings vom Verfassungsgerichtshof kassiert wurde, weil es sich um einen Bundesangelegenheit handele. Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál und Finanzstadtrat Peter Hanke (beide SPÖ) unternahmen im November nun einen zweiten Versuch und schrieben einen Brief an das zuständige Finanzministerium, die Kompetenz zur Erhebung dieser Steuer den Ländern zuzuordnen.

Der ORF berichtet von der Antwort des Ministeriums, welche mehrere Gründe zur Ablehnung dieser Pläne anführt: Vor allem sei ein tatsächlicher Leerstand nur schwer nachzuweisen. Des weiteren würde solch eine Zwangsverpflichtung zu mehr kurzfristigen Mietverträgen führen, die für Mieter nachteilig seien, ebenso wie Scheinverträge oder Scheinanmeldungen. “Auch anerkannte Steuerrechts- und Wohnbauexperten bezweifeln daher den Lenkungseffekt der Abgabe”, so das Ministerium.

Andere Möglichkeiten sollen geprüft werden

Probleme bereite außerdem die Abwägung mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und das darin erhaltene Verhältnismäßigkeitsprinzip, das in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz gelöst werden müsse. Von daher stehe eine Leerstandsabgabe “derzeit nicht auf der Agenda des Ministeriums”, es werden aber andere Maßnahmen geprüft zur Steuerung der Situation.

Dem ungeachtet hat die Steiermark eine “Leerstandsabgabegesetz” beschlossen: Wer eine Wohnung länger als ein Jahr leer stehen lässt, muss in Zukunft eine Abgabe zahlen.