Der mit Spannung erwartete Prozess wird von kurzer Dauer sein. Es ist kein einziger Zeuge geladen und der Angeklagte Florian Teichtmeister ist vollumfänglich geständig. Er hat zugegeben, im Laufe vieler Jahre 58.000 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt konsumiert und gespeichert zu haben. Sein übermäßiger Kokain-Genuss in dieser Zeit ist ohnehin unbestritten. Maximal zwei Jahre Haft drohen dem Bühnen- und TV-Schauspieler.

Wenn der als streng geltende Apostol beim Strafmaß nicht aus generalpräventiven Gründen in die Vollen geht, steht eine Bewährungsstrafe im Raum. Wie in solchen Fällen professionell üblich, werden sich der Richter und Teichtmeisters renommierter Strafverteidiger Philipp Wolf diesbezüglich auf dem “kleinen Dienstweg” längst ausgetauscht haben.

Koks: "Tiefgreifende Bewusstseinsstörung" beim Burgschauspieler

Auch der geladene psychiatrische Gutachter Peter Hofmann aus Graz – eine Koryphäe auf dem Gebiet – wird den letzten großen Auftritt des gefallenen Burgtheater-Stars nicht unnötig in die Länge ziehen. Zusammenfassend wird er “eine langjährige Phase einer ausgepägten Ergebenheit bezüglich Kokain” bei Teichtmeister vortragen und – interessanter – eine “tiefgreifende Bewusstseinsstörung”. Hilft dem Angeklagten, ändert aber nichts an Hofmanns Einschätzung: “Zurechnungsfähigkeit ist anzunehmen”.

Schon um 13 Uhr soll der Spuk im Grauen Haus vorbei sein. Wenn alles nach Plan läuft, wird Teichtmeisters Abgang kurz und schmerzlos sein. Mit einer Zugabe ist nicht zu rechnen. Alle Parteien haben genug von der Tragödie.