So sind für “die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr” ebenso 90 Euro zu bezahlen wie schon bisher für das “Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung”, das “Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard”.

Will strafen lassen: Minister Mückstein (Grüne)

Bei 3G-Verstößen hatte aktuell für eine Pönale ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen. Mit der neuen Regelung wird der Prozess deutlich verkürzt.

Ursprünglich hatte es laut Informationen der APA geheißen, dass bei der Einreise nach Österreich ohne Maske oder Testnachweis Geldstrafen drohen. Diese Informationen haben sich als falsch herausgestellt und wurden mittlerweile entsprechend korrigiert.