Die Inflationsrate im November und Dezember 2021 stellte mit 4,3 Prozent den höchsten Wert seit 1992 und die Jahresinflation 2021 mit 2,8 Prozent, den höchsten Wert seit 10 Jahren dar. Die aktuell hohe Inflation ist zu einem wesentlichen Teil auf stark steigende Energiepreise zurückzuführen, insbesondere im Bereich Gas, Heizöl und Strom. Obwohl die Preissteigerungen in Österreich aktuell unter dem Europäischen Durchschnitt liegen, ist die aktuelle Situation angesichts der andauernden Pandemie eine zusätzliche finanzielle Herausforderung/Belastung für die österreichische Bevölkerung und insbesondere für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Das sind die Maßnahmen

Um Notsituationen in den Wintermonaten abzuwenden und die Kaufkraft der Österreicher zu erhalten und die aktuell verschärfte Preissituation insbesondere in Bezug auf Energiekosten für die österreichischen Haushalte auszugleichen, sorgt die Bundesregierung durch zielgerichtete Maßnahmen mit einem Volumen von rund 1,7 Milliarden Euro für eine zusätzliche Entlastung der Menschen.

Aussetzung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags für 2022 (100 Euro pro Haushalt): Die Ökostrom-Beitrag für Betriebe und Haushalte werden im Jahr 2022 auf null gesetzt. Das führt zu einer Entlastung von insgesamt rund 900 Millionen Euro.

Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen: Durch eine bereits beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro sowie einer weiteren, zusätzlichen Zahlung in Höhe von 150 Euro werden Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher und Mobilitätsstipendiaten für gestiegene Lebenserhaltungskosten kompensiert. Das zusätzliche Entlastungsvolumen beträgt rund 100 Mio. Euro.

Energiekostenausgleich: Jeder Einpersonenhaushalt bzw. jeder Mehrpersonenhaushalt mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG- Höchstbeitragsgrundlage erhält für den Hauptwohnsitz einmalig einen Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro. Diese Entlastung verhindert Problemlagen und stärkt gleichzeitig die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten.

Energieberatungen sollen auf allen Ebenen intensiviert werden. Dafür wird ein Fördertopf im Umfang von fünf Millionen Euro bereitgestellt werden. Zusätzlich soll durch ein Pilotprojekt im Umfang von zehn Millionen Euro besonders betroffenen, einkommensschwachen, Haushalten ermöglicht werden, Weißware mit besonders hohem Energieverbrauch durch Geräte mit niedrigerem Energieverbrauch zu beziehen um sich „herauszuinvestieren“.

Auch Unternehmen profitieren

Auch für Unternehmen soll es spezielle Maßnahmen geben. Zur Liquiditätssicherung für produzierende Betriebe in Zeiten hoher Energiepreise soll insbesondere geprüft werden, die Vorausvergütung der Energieabgaben im Rahmen der Energieabgabenvergütung vorzuverlegen und auf 25 Prozent zu erhöhen. Parallel zur Erstellung des Klimaschutzgesetzes wird ein Transformationsfonds eingerichtet, der Unternehmen und Haushalte bei der Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung unterstützen soll.
Bereits ab 2023 soll es in die Umsetzung der entsprechenden Projekte gehen.