Der damalige ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz schlug die Erhöhung gemeinsam mit dem amtierenden ORF-Chef Roland Weißmann vor. Der Stiftungsrat beschloss sie im Oktober mit breiter Mehrheit, der ORF-Publikumsrat stimmte zu. Die KommAustria hatte noch zu prüfen, ob der Finanzplan des ORF für die kommende Gebührenperiode auf die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ausgerichtet ist und ob die vorgelegten Zahlen auch im Vergleich zu Erfahrungen aus der Vergangenheit plausibel erscheinen – was sie taten. Damit steht der Teuerung nichts mehr im Wege.

Der vom ORF an die Medienbehörde übermittelte Antrag führte nicht nur die allgemeine Teuerungsrate ins Treffen, sondern auch den gesetzlich vorgeschriebenen, intensivierten Ausbau der barrierefreien ORF-Angebote. Auch Digitalisierungsbemühungen, primär im Zusammenhang mit Vorbereitungen zum geplanten ORF-Player,  führte der ORF als Begründung für die Programmentgelterhöhung an.

700 Millionen Euro im nächsten Jahr

Mit wie viel Mehreinnahmen der ORF nun aufgrund der Erhöhung rechnen kann, wollte Weißmann bei seiner ersten großen Pressekonferenz nicht beantworten und verwies auf “komplizierte Berechnungen”. Fest steht, derzeit erhält der ORF  650 Millionen Euro aus GIS-Einnahmen. Mit der Anpassung dürfte sich die Summe im nächsten Jahr um 700 Millionen Euro bewegen. Dennoch kündigte Weißmann ein nötiges Einsparungsvolumen von 200 Millionen Euro bis 2025 an. “Gemeinsam mit der Teilvalorisierung des Programmentgelts ist damit sichergestellt, dass der ORF seinen gesetzlichen Auftrag in Radio, Fernsehen und Online für das österreichische Publikum auch in Zukunft in vollem Umfang umsetzen kann”, hieß es in einer Aussendung. Betont wurde vonseiten des ORF stets, dass sich die Erhöhung des Programmentgelts wie bei allen Anpassungen der vergangenen 30 Jahre unterhalb der kumulierten Inflationsrate bewege.

Was ist das Programmentgelt?

Das Programmentgelt setzt sich aus einem Radio- und einem Fernsehentgelt zusammen. Ersteres steigt um 37 Cent auf 4,97 Euro, zweiteres um 1,01 Euro auf 13,62 Euro. Das Programmentgelt macht jedoch nur rund zwei Drittel der Gesamtgebühren aus. Zu diesem Betrag kommen noch Gebühren und Abgaben an Bund und Länder sowie eine zu entrichtende Umsatzsteuer hinzu, wobei die Landesabgabe variiert.

Die Bundesabgaben bleiben gleich. Sie setzen sich aus 36 Cent Radiogebühr, 1,16 Euro Fernsehgebühr und 48 Cent Kunstförderungsbeitrag zusammen und summieren sich damit auf zwei Euro. Oberösterreich und Vorarlberg heben keine Landesabgabe ein. Tirol sichert sich vier Euro (bisher 3,70 Euro), Salzburg 4,70 Euro (bisher bereits 4,70 Euro), Kärnten 5,10 Euro (bisher bereits 5,10 Euro), Wien 5,80 Euro (bisher 5,40 Euro), Niederösterreich 5,80 Euro (bisher 5,40 Euro), das Burgenland sechs Euro (bisher 2,80 Euro) und die Steiermark 6,20 Euro (bisher 5,80 Euro). (APA/red)

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